Bauen in Buckenhofen: Ja, aber . . .

3.2.2021, 06:00 Uhr
Bauen in Buckenhofen: Ja, aber . . .

© Foto: Eduard Weigert

Das Problem: Das Baugrundstück westlich der Pautzfelder Straße liegt in zweiter Reihe. Auf diesem steht auch das bisher einzige Haus in diesem Straßenabschnitt in zweiter Reihe und hätte schon 1992 nicht genehmigt werden dürfen, weil es sich im Außenbereich befindet. Für diesen gibt es keinen Bebauungsplan, erklärte der neue Leiter des Bauordnungsamtes Stefan Kindler. Auf der noch freien Fläche auf dem elterlichen Grundstück wollen die Kinder jetzt ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Bauordnungsamtleiter Kindler: "Es gibt baurechtlich keine Möglichkeit, das zu genehmigen." Dass es damals für das Elternhaus möglich war, liege daran, dass es damals weniger rechtliche Aspekte zu beachten galt. Das Fazit von Kindler zum vorliegenden Antrag: "Es ist rechtlich schwer, das sauber hinzukriegen. Es wäre rechtswidrig."

Die Diskussion: Manfred Mauser (CSU) befürchtet, dass eine Genehmigung an dieser Stelle zu einer Reihe von ähnlichen Anträgen führen könnte – also ein Präzedenzfall geschaffen werde. "Wir müssen ausbaden, was schon 1992 nicht möglich war. Das Haus dürfte dort gar nicht stehen", fasste er das Dilemma zusammen.

Holger Lehnard (CSU) hingegen sah die Sachlage entspannter: "Für mich ist das Bauvorhaben nachvollziehbar. Wir können politisch auch etwas genehmigen, was nicht ganz konform ist."

"Bauwerber sollte nicht der Leidtragende sein."

Sebastian Körber (FDP) sieht den Flächennutzungsplan (FNP) an dieser Stelle bereits schon mehrfach von der Stadt ignoriert. Die Erschließung des Grundstückes sei schon gegeben. "Der Bauwerber sollte nicht der Leidtragende sein."

Für Emmerich Huber (FGL) wie auch für die gesamte grüne Stadtratsfraktion ein "schwieriges" Thema. "Es ist eine Sache der Gleichbehandlung. Vermutlich gibt es mehrere Interessenten, die an gleicher Stelle loslegen wollen." Der Ausschuss könne nicht aus dem Stegreif eine Ausnahme genehmigen. "Wir müssen erst Vorgaben schaffen, um Baurecht dort zu schaffen, aber nicht wieder mit einer Ausnahmegenehmigung", argumentierte Huber.

Seine Parteikollegin Edith Fießer wollte nur im Rahmen eines gültigen Bebauungsplanes ihr Okay geben. Bis ein solcher ausgearbeitet ist, könne es bis zu drei Jahre dauern, so Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD). Fießer warb für eine "Gleichbehandlung aller Grundstücksbesitzer" Forchheims. Diese könnten ihre Grundstücke auch erst im Rahmen des städtischen Baulandmodells zum Baugrund umwandeln und müssten dafür Geld investieren.

Angespannte Wohnungsmarktsituation

Körber wie Lehnard befürworteten, den Bauantrag dennoch zu genehmigen, gleichzeitig aber die notwendigen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten, um in dem Gebiet künftig eine Bebauung in der zweiten Reihe zu ermöglichen. Martina Hebendanz (CSU) machte auf die angespannte Wohnungsmarktsituation in der Stadt aufmerksam. "Deshalb können wir froh sein, wenn wir mit Lückenschlüssen wie diesem Lücken schließen können."

Bauordnungsamtsleiter Kindler bezeichnete die angestoßene Diskussion als wichtig für die zukünftige Wohnbauentwicklung. "Wir müssen sie führen, weil wir sie in den letzten Jahrzehnten nicht geführt haben."


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Die Lösung: Der OB machte deutlich, dass die Stadt das Bauvorhaben begrüße, aber auch, dass sich die Stadt an ihre eigenen Pläne und Vorgaben halten müsse. Noch in der Sitzung hat die neue Leiterin des Stadtplanungsamtes Corinna Stirnweiß deshalb mehrere Varianten ins Spiel gebracht, um das Bauvorhaben zu ermöglichen. Auch gebe es die Möglichkeit, das Gebäude als einen Erweiterungsbau zum bestehenden Haus zu sehen. Dafür müsste es aber kleiner als geplant ausfallen.

Ziel ist es, eine Satzung oder einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, so Kindler. Das betroffene Grundstück wie auch alle weiteren Flächen oberhalb der bestehenden Bebauung sind im FNP als Dauergrünlandfläche vorgesehen.

Die Abstimmung: Die Mehrheit stimmte dafür, das Bauvorhaben zu genehmigen und parallel Planungsrecht zu schaffen. Im städtischen Wohnplan sind 16 Gebiete in der Stadt erwähnt, für die eine Wohnbebauung vorgesehen ist. Das Gebiet in Buckenhofen zähle derzeit nicht dazu.

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