Beitrag zum Klimaschutz

Idee in der Fränkischen Schweiz: Schwimmende PV-Anlage in der Kläranlage?

15.9.2021, 19:22 Uhr
Eine Solaranlage auf dem Wasser, wie hier auf dem Baggersee eines Kiesproduzenten in Deutschland, könnte Flächen wie grüne Wiesen und Co schonen. 

© picture alliance/dpa, NN Eine Solaranlage auf dem Wasser, wie hier auf dem Baggersee eines Kiesproduzenten in Deutschland, könnte Flächen wie grüne Wiesen und Co schonen. 

Rund 1,7 Millionen Solaranlagen gibt es derzeit in Deutschland. Die meisten von ihnen befinden sich auf den Dächern von Häusern und Hallen, einige auch als Solarparks auf der grünen Wiese. Immer wieder werden deshalb neue Flächen gesucht, um Potential für die regionale Energiewende zu generieren. Das trifft auch wegen des Flächenverbrauches nicht immer auf Verständnis. Photovoltaikanlagen auf dem Wasser gibt es dagegen hierzulande immer noch ganz wenige, obwohl der Nutzen solcher Flächen, besonders wenn es sich um ungenutzte Baggerseen oder sonstige ruhende Gewässer handelt, erwiesen ist. Für die dafür verwendeten Wasserflächen gibt es keine konkurrierenden Nutzungsflächen wie bei Freiflächenanlagen. Kein Landwirt, kein Städteplaner wird wohl Einwendungen dagegen vorbringen.

Solche schwimmenden Solaranlagen haben sogar noch den Vorteil einer regelmäßigen Kühlung, denn die konstante Kühlung der Panele, die bei starker Sonneneinstrahlung zwar auch mehr Strom erzeugen, sich aber auch dabei erwärmen, sind im Sommer kühler und im Winter meist wärmer als ihre unmittelbare Umgebung. Von der Energievision Oberfranken war deshalb Ralf Deuerling in die jüngste Sitzung des Gemeinderats gekommen, um den Räten die Möglichkeiten vorzustellen, eine solche „Floating-PV-Anlage“ für die Kläranlage zu errichten. Die Damen und Herren nahmen dies so zur Kenntnis, trafen jedoch noch keine weiter gehenden Beschlüsse.

Maßnahmen der Städtebauförderung sind in Hiltpoltstein nicht geplant

Die Regierung von Oberfranken hatte die Gemeinde auf den Vollzug des Baugesetzbuches hinsichtlich der Befristung von Sanierungssatzungen hingewiesen und insbesondere an den Fristablauf bis zum 31. Dezember 2021 erinnert. Der Markt Hiltpoltstein hat zwar vor langer Zeit eine solche Sanierungssatzung erlassen, aber bisher noch keine Maßnahmen nach der Städtebauförderung umgesetzt.

Auch zukünftig sind derartige Maßnahmen nicht vorgesehen. Deshalb war man sich im Gremium einstimmig darüber einig, die nicht mehr benötigte Satzung durch eine entsprechende neue Satzung zur Aufhebung der Satzung der Marktgemeinde Hiltpoltstein über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Hiltpoltstein“ aufzuheben.

Kinderbetreuung: Es sind genügend Plätze vorhanden

Zur Bedarfsplanung der notwendigen Plätze für die Kindertagesbetreuung war in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Forchheim eine Elternbefragung nach dem „Hildesheimer Bevölkerungsmodell“ zu erheben. Der Rücklauf der ausgesandten Fragebögen war zufriedenstellend und ließ eine detaillierte Berechnung zu. Nun waren auch die Zahlen vom Landratsamt beim Markt eingegangen. Der Gemeinderat konnte feststellen, dass sowohl der Bedarf an Plätzen für die drei- bis vierjährigen Kinder, wie auch für die Altersgruppe der Vierjährigen bis zur Einschulung gedeckt ist.

Weil es sich um einen privilegierten, landwirtschaftlichen Betrieb handelt, konnte auch dem Antrag auf Errichtung einer Überdachung auf einem bestehenden Silo eines Antragstellers aus Hiltpoltstein das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Auch die Bauleitplanungen der Stadt Gräfenberg, das Baugebiet „Lilling Gewerbe“ und der Gemeinde Simmelsdorf die Einbeziehungssatzung „Breitensteinweg“ betreffend, konnten einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erhalten, nachdem für den Markt keine nachteiligen Entwicklungen zu erwarten sind, wie es hieß.

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