Kreis Forchheim: Maskenpflicht im Zug? Viele halten sich nicht daran

25.7.2020, 12:30 Uhr
Im öffentlichen Nahverkehr gilt die Maskenpflicht. Doch nicht jeder Fahrgast hält sich daran. Vor allem in der Gräfenbergbahn nehmen dies „Fünf-Seidla-Steg-Wanderer“ viel zu locker, wie ein NN-Leser kritisiert.

© NEWS5 / Bauernfeind Im öffentlichen Nahverkehr gilt die Maskenpflicht. Doch nicht jeder Fahrgast hält sich daran. Vor allem in der Gräfenbergbahn nehmen dies „Fünf-Seidla-Steg-Wanderer“ viel zu locker, wie ein NN-Leser kritisiert.

Gerade die Maskenpflicht wird nicht von jedem akzeptiert. Während einige zwar schimpfen, die Maske aber dennoch tragen, versuchen andere die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz zu unterwandern.

So kam es am Wochenende in der Gräfenberg-Bahn zu folgenden Szenen, die ein Leser in einer E-Mail an die NN anprangert: „Der halbe Zug fährt ohne Gesichtsmasken und der Zugbegleiter unternimmt nichts dagegen.“ Den Grund für das Verhalten sieht er in den Besucherströmen, die gerade an Wochenenden vom Fünf-Seidla-Steig angelockt werden. „Die ,Wanderer’ steigen in Weißenohe oder Gräfenberg aus. Bis dahin haben sie jedoch schon ein bis zwei Bier getrunken. Ich habe es auf meiner Zugfahrt miterlebt“, erklärt der Leser, dessen Name der Redaktion bekannt ist, der aber nicht öffentlich in Erscheinung treten möchte.

Weiter schreibt er: „Nun habe ich nichts grundsätzlich gegen Bier trinkende Bahntouristen, aber in diesen Corona-Zeiten schon. Sie tragen eben keine Schutzmaske, da sie ja ständig an ihrem Bier trinken und dazu vielleicht auch noch Brezen essen.“ Und das sei nicht nur in einem, sondern in mehreren Abteilen so gewesen. „Wenn da ein falscher dabei ist, dann ist die Katastrophe da“, fürchtet er.

Die Gefahr ende auch nicht am Bahnsteig, sondern erst, wenn sich die Fahrgäste nach dem Aussteigen verteilen: „Wenn in Weißenohe ausgestiegen wird, dann wird sich erst einmal dicht gedrängt auf dem Bahnsteig versammelt. Jetzt haben auch alle anderen Fahrgäste die Maske abgelegt, es ist ein Gedränge wie in der Disco“, meint er. Der Zugbegleiter übrigens habe nichts unternommen oder unternehmen können.

Im Zweifelsfall wäre es ihm auch nur möglich gewesen, die Polizei zu rufen. Denn: Die Deutsche Bahn muss in ihren Zügen auf die Kooperation der Reisenden setzen. „Wir appellieren an Fahrgäste, diese Pflicht zum Schutz aller Kunden und DB-Mitarbeiter zu beachten“, erklärt ein Sprecher. Die Bahn habe keine Möglichkeit, selbst Sanktionen auszuüben. „Sollten Reisende die Mund-Nase-Bedeckung verweigern und es dabei zu Konflikten kommen, werden – wie grundsätzlich in allen eskalierenden Konfliktsituationen – die Ordnungsbehörden hinzugeholt“, so der Bahn-Sprecher. Die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste verhalte sich jedoch kooperativ.

So ist es auch anderen Situationen, in denen die Maskenpflicht gilt. Zum Beispiel in Läden und Geschäften. Konfliktsituation gibt es mitunter auch hier, aber sie seien sehr selten, sagen Geschäftsleute. „In solchen Fällen habe ich den Kunden erklärt, dass ich die Maske nicht wegen mir trage, sondern wegen ihnen. Immerhin habe ich am Tag Kontakt zu 30, 40 Kunden und möchte hier nichts weiterverbreiten“, erklärt eine Ladenbesitzerin aus der Innenstadt. Klar gebe es Nörgler, die bei jedem Tritt in ein Geschäft ihren Unmut über den Mund-Nasen-Schutz kund tun. „Es nervt natürlich, dann darüber diskutieren zu müssen, denn für mich ist es einfach nur unsozial, die Maske nicht aufzusetzen“, sagt die Geschäftsfrau.

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Das sieht auch Manfred Schade so. In seiner Buchhandlung „s’blaue Stäffala“ habe er schon ein, zwei solcher Fälle erlebt. Mit Blick auf das Katharinenspital habe er den Kunden gesagt: „Ich möchte hier neben mir keine unvermietbare Immobilie haben.“ Und auch ohne Augenzwinkern findet er: „Es mag falsch sein, was wir hier machen, aber wenn wir uns die Situation in den USA oder in Brasilien vor Augen halten, dann funktioniert es. Darauf kommt es doch an.“ Die überwiegende Mehrheit akzeptiert es so, wie es ist, glaubt Schade.

Das ist auch der Eindruck der Behörden. Anders als während des Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen liegt die Zahl der Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht im Promillebereich. 99 Prozent der rund 500 Anzeigen, mit denen sich das Amt für Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Forchheim in den letzten Monaten wegen Corona beschäftigt hat, bezogen sich auf die Nichteinhaltung der Kontaktbeschränkungen, erklärt Mario Saß.

Er ist einer von zwei Kollegen, die sich in dieser Abteilung um die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten kümmert. Momentan sei ein Fall in der Prüfung, bei dem das Personal eines Geschäftes die Maskenpflicht nicht immer beachtet haben soll. Mit 5000 Euro werden solche Verstöße geahndet. Entschieden sei hier aber noch nichts.

Polizei gerufen

Auch Bianca Zapf, Polizeihauptkommissarin im Sachbereich Einsatz bei der Polizeiinspektion Forchheim, kennt einen Fall, in dem es wegen der Maskenpflicht Ärger gab. Der Kunde einer Bank habe sich darüber empört, dass er ohne Mund-Nasen-Schutz die Bank nicht betreten durfte. Als er handgreiflich wurde, wurde die Polizei hinzugerufen.

Sie betont jedoch, dass dies ein Einzelfall ist. Überwiegend gebe es keine Auffälligkeiten. „Das war während des Lockdowns anders, da waren wir täglich gut beschäftigt“, erklärt sie. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene zeigten sich immer wieder unbelehrbar. „Manche haben wir drei Mal am Tag draußen angetroffen.“ Da konnte kein Auge mehr zugedrückt werden. Die Maskenpflicht werde hingegen besser akzeptiert: „Wir wollen doch alle keine zweite Welle“, sagt die Polizeihauptkommissarin.

Wer kontrolliert die Maskenpflicht?

Grundsätzlich kontrollieren Polizei und das Amt für Sicherheit und Ordnung am Landratsamt die Einhaltung der Maskenpflicht. Die Polizei erledigt dies im Rahmen der normalen Streife oder wenn Verdachtsfälle von Bürgern angezeigt werden, erklärt Bianca Zapf von der Forchheimer Polizeiinspektion.

Doch schränkt sie ein: Derartige Kontrollen spielen gegenüber der alltäglichen Polizeiarbeit - von Unfällen bis zu Diebstählen - eine untergeordnete Rolle. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen kontrollieren die Beamten, ob die Anstandsregeln eingehalten werden.

Parallel dazu sind die Mitarbeiter im Ordnungsamt des Landratsamtes dazu berechtigt, die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. In der Praxis sei dies jedoch nicht möglich, erklärt Holger Strehl, Pressesprecher des Landratsamtes. Dafür gebe es schlichtweg zu wenig Personal.

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