Feuerwehr rettet Hund aus Wohnmobil: Frau muss Schaden zahlen

9.9.2019, 11:53 Uhr

Ein Fußballspiel brachte den Stein ins Rollen: Die Klägerin besuchte im August 2018 - dem Rekordsommer - mit ihrer Familie ein Zweitliga-Fußballspiel in Fürth. Dafür reiste sie mit ihrem Wohnmobil an und stellte es auf einem Supermarktparkplatz in der Nähe des Stadions ab. Im Wohnmobil ließ sie dann ihren Mini-Yorkshire-Terrier zurück, während sie sich zum Fußballspiel begab. Zu dem Zeitpunkt herrschten Außentemperaturen von über 35 Grad.

Ein Passant bemerkte den Hund in dem Wohnmobil und verständigte daraufhin die Polizei. Diese versuchte zunächst, den Hund über die Dachluken des Wohnmobils zu befreien, was jedoch scheiterte. Die anschließend verständigte Berufsfeuerwehr der Stadt Fürth öffnete deshalb gewaltsam die Tür des Wohnmobils, "da sie davon ausging, dass der Hund gefährdet sei", heißt es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Die Klägerin verlangte daraufhin Schadensersatz für die Beschädigung des Wohnmobils von der Stadt Fürth in Höhe von 2.256,23 Euro. Ausschlaggebend für ihre Klage war ihre Auffassung, dass keine Gefahr für das Tier bestanden habe und die Tür somit umsonst aufgebrochen und beschädigt worden sei. Die beiden Dachluken des Wohnmobils seien geöffnet gewesen, zudem sei der Hund ausreichend mit Wasser und mit Eiswürfelherzen versorgt gewesen.

Feuerwehr musste schnell handeln

Die beklagte Stadt Fürth hielt jedoch dagegen: Der Einsatz der Feuerwehr sei rechtmäßig gewesen, die Klägerin habe keinen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden. Denn ihr Hund habe gehechelt und gewinselt und sei aufgeregt im Wohnmobil hin- und hergelaufen. Das Fahrzeug habe außerdem in der "prallen“ Sonne gestanden. Weil für die Einsatzkräfte nicht absehbar war, wann die Klägerin zu dem Wohnmobil zurückkehrt und wo sie sich überhaupt aufhält, hatten sich die Feuerwehrleute dazu entschlossen, einzugreifen, um das aus ihrer Sicht gefährdete Tier zu retten. Deswegen hatte man sich auch gegen einen Anruf bei der Halterin entschieden: Dadurch wäre zu viel Zeit vergangen.


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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Klage der Hundehalterin abgewiesen. Demnach sei der Einsatz der Feuerwehrleute rechtmäßig gewesen. Für die vor Ort befindlichen Beamten wirkte die Situation gefährdend für das Wohl des Tieres. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte die Klägerin zunächst Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt und beantragt, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Damit wollte sie beweisen, dass nie eine Gefährdung für das Tier bestanden hatte.

Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Frau darauf hin, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Klägerin hat die Berufung deshalb zurückgenommen.


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