Fürth-Fans dürfen sich Ronhof nicht nähern: Ärger um Betretungsverbot

20.11.2019, 15:03 Uhr
Fürth-Fans dürfen sich Ronhof nicht nähern: Ärger um Betretungsverbot

© Horst Linke

Bei den sechs Kleeblatt-Fans klingelte es zu Wochenbeginn an der Tür. Die Polizei stellte Briefe der Stadt zu, persönlich. Dabei geht es um sogenannte Betretungsverbote während des Frankenderbys, das am kommenden Sonntag in Fürth steigt (13.30 Uhr, im Live-Ticker auf nordbayern.de). Konkret heißt das: Die sechs Anhänger dürfen das Spiel im Sportpark Ronhof nicht besuchen, aber nicht nur das. Auch in einem genau definierten Gebiet rund um den Ronhof dürfen sie sich nicht blicken lassen, von 8 bis 20 Uhr. Die Polizei ist der Meinung, "auf Grund vorliegender Erkenntnisse" sowie "Erfahrungen und Vorfälle" sei es besser, wenn diese Fürther Fans nicht zum Derby gehen. 

Das Fürther Ordnungsamt bestätigt auf Nachfrage, dass sechs der ursprünglich sieben Betretungverbote per Bescheid zugestellt wurden. Die Maßnahme sorgt für Ärger, besonders in der Fürther Szene. Der "Weiß-Grüne Hilfefonds", eine Initiative, die Fans in juristischen Fragen berät, nennt das Vorgehen des Ordnungsamtes "schikanös und willkürlich".

"Spätestens dann fühlt es sich wie Strafe an"

Auch das Fürther Fanprojekt ist enttäuscht. "Auch wenn das juristisch keine Strafe ist, wird es als solche wahrgenommen", sagt Leiter Martin Curi - und verweist auf das pädagogische Konzept der Initiative. "Da gibt es einen Unterschied zwischen dem Paragraphen und dem realen Leben." Sicherheitstechnisch, sagt Curi, machen die Verbote kaum Sinn, erzieherisch seien sie sogar kontraproduktiv. "Mit der Maßnahme ist ein Ordnungsgeld verbunden", erklärt er. Das heißt: Den Verwaltungsakt müssen die betroffenen Fans selbst bezahlen. "Spätestens dann fühlt es sich endgültig wie eine Strafe an." 

Wer in der organisierten Fan-Szene aktiv ist, der kommt häufig mit der Polizei in Kontakt. Deshalb haben sich bei vielen deutschen Klubs Unterstützervereine gegründet, die mit juristischer Expertise aushelfen - in Nürnberg etwa die "Rot-schwarze Hilfe". Das Fürther Pendant dazu ist der "Weiß-Grüne Hilfefonds", für den sich auch Rechtsanwalt Michael Brenner engagiert. Der Jurist vertritt mittlerweile einen Fan, gegen den ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde. In Fürth seien Kleeblatt-Fans damit bislang aber nur in Einzelfällen ausgesperrt worden - dass nun gleich sechs Kleeblatt-Anhänger ein Verbot ausgesprochen bekommen, sei "neu".

Für Verbot ist keine Verurteilung notwendig

Für extrem problematisch halte er es, dass darunter Anhänger seien, die noch nicht rechtskräftig wegen Straftaten verurteilt wurden. Anders als im Strafrecht, wo nur Verurteilungen als Belastung gelten, können im Verwaltungsrecht auch Umstände für eine Gefahrenprognose berücksichtigt werden, die noch nicht ausgeurteilt worden sind. Auch das Fürther Ordnugnsamt bestätigt das. "Für die Aussprechung eines Betretungsverbots bedarf es keiner rechtskräftigen Verurteilung", sagt der zuständige Referent Mathias Kreitinger.

Als Basis für das Betretungsverbot dient dem Ordnungsamt eine Gefahrenprognose der Polizei. Als Begründung für den Ausschluss nennt das zuständige Präsidium Mittelfranken Vorgänge, zu denen noch Ermittlungen laufen, teils seien die Verfahren eingestellt, sagt der Anwalt. "Ich sehe nicht, dass eine derartige Gefahr von diesen Personen ausgeht." Brenner will sich jetzt in Ruhe die Begründungen des Ordnungsamtes ansehen, "und dann entscheiden, ob wir dagegen vorgehen oder sie akzeptiert werden".

Auch in anderen Städten greifen die Behörden zu Betretungsverboten. Vor dem Baden-Baden-Derby zwischen dem VfB Stuttgart und dem Karlsruher SC etwa wurden gleich 40 solcher Beschlüsse ausgestellt. Alle, so schreibt es zumindest die "Fanhilfe Karlsruhe", begründen sich durch eine Massenschlägerei bei einem BFV-Pokalspiel (Badischer Fußballverband) in Mannheim, bei dem Anfang des Jahres Waldhof-Anhänger und KSC-Fans prügelten. Dutzende Menschen gingen im März aufeinander los. Nach Darstellung der Fanhilfe wurden die Betroffenen auch hier nicht verurteilt, Verfahren sogar teils eingestellt. "Nicht einmal Stadionverbote, die bei solchen Vorfällen gerne als erstes Repressionsmittel eingesetzt werden, wurden bisher ausgesprochen", heißt es in einer Stellungnahme.

"Schwieriger, eigene Stadt nicht betreten zu dürfen"

"Betrachtet man die letzten fünf Jahre, wurden in über 100 Fällen Betretungsverbote gegen Anhänger anderer Vereine in Fürth ausgesprochen", erklärt Ordnungsreferent Matthias Kreitinger. Dabei ging es überwiegend um Derbys und andere Risikospiele. Im gleichen Zeitraum habe es aber nur vereinzelt Verbote auf Fürther Seite gegeben. 

Doch ist das vergleichbar? Nicht wirklich, meint Martin Curi vom Fanprojekt. "Es ist nochmal schwieriger, wenn man die eigene Stadt nicht betreten darf", sagt der Pädagoge. Nur zufällig wohne keiner der betroffenen in den Stadtteilen Ronhof und Poppenreuth, die rund um den Sportpark liegen. "Was wäre dann? Dürfen die in der Zeit nicht mehr aus dem Haus?" 

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