Aufenthalt im Freien

Grillplätze, Ausflüge, Sport: Was ist aktuell in Fürth möglich?

7.5.2021, 19:00 Uhr
Grillplätze, Ausflüge, Sport: Was ist aktuell in Fürth möglich?

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Die Bundes-Notbremse gilt seit kurzem, längst ist es schwierig geworden, den Überblick zu behalten, was nun wo gilt. In Fürth liegt die Inzidenz aktuell bei über 184, im Landkreis bei 126. Wir helfen mit einigen Fragen und Antworten zum Aufenthalt im Freien. Achtung: Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten einige Freiheiten, es fallen etwa die nächtliche Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen weg.

Darf zurzeit auf den öffentlichen Grillplätzen gegrillt werden?

Die Städte können das selbst festlegen. In Nürnberg ist die Nutzung der Grillplätze aktuell untersagt. Bei gutem Wetter sei großer Andrang zu erwarten, heißt es auf der Internetseite der Stadt Nürnberg. Dann könnten Mindestabstände und Kontaktbeschränkungen womöglich nicht mehr eingehalten werden.


Muttertag unter Corona-Regeln: Was ist erlaubt - und was nicht?


Anders ist es in Fürth: Auf den drei öffentlichen Plätzen – an der Siebenbogenbrücke, am Flussdreieck und auf der Hardhöhe – darf gegrillt werden. Freilich unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen und mit ausreichend Abstand zu den Nachbarn, wie Jürgen Tölk, Leiter des Ordnungsamts, klarstellt.

Man habe sich gegen ein Verbot entschieden, auch mit Blick auf die vielen Menschen, die in der Innenstadt ohne eigenen Garten wohnen: "Es ist doch besser, wenn sich die Leute im Freien treffen statt drinnen." Die Grillplätze könnten zudem helfen, Freizeitaktivitäten zu entzerren.

Beim Grillabend zu Hause sind die Kontakt-Regelungen ebenfalls zu beachten. In Fürth und im Landkreis gilt wegen der Inzidenz über 100: Treffen können sich ein Hausstand plus eine Person. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, ebensowenig vollständig Geimpfte und Genesene. Paare gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keine gemeinsame Wohnung haben.

In bestimmten Bereichen der Innenstadt gibt es eine Maskenpflicht. Wo genau?

Ein Mund-Nase-Schutz muss, auch von Geimpften, auf einer Achse getragen werden, die vom Bahnhofplatz über die Fürther Freiheit, den Wochenmarkt und die gesamte Fußgängerzone bis zum Rathaus reicht, samt Kohlenmarkt, Ludwig-Erhard-Straße und Obstmarkt. (Eine Karte finden Sie hier.) Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen.

Die Maskenpflicht wurde nach Gerichtsurteilen auf Zeiträume begrenzt, in denen viele Menschen unterwegs sind: montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, samstags von 10 bis 16 Uhr (auf den Schildern vor Ort stehen noch die alten Zeiten).

An einigen anderen Orten wurde die Pflicht bereits im Januar aufgehoben, unter anderem an der Uferpromenade, in der Adenaueranlage, der Altstadt und auf den Grillplätzen.

Gilt das Alkoholkonsumverbot auch auf den Grillplätzen?

In der Corona-Krise hat die Stadt Fürth ein Alkoholkonsumverbot erlassen – es gilt in den gleichen Bereichen wie die Maskenpflicht, allerdings ganztägig. Die Grillplätze gehören nicht dazu. Dort ist laut Grünflächensatzung der Genuss von alkoholischen Getränken erlaubt – anders als im Stadtpark und in den übrigen Grünanlagen.

Sich in der Stadt im öffentlichen Raum "zum Zweck des Alkoholkonsums" niederzulassen, mit seinem Bier also außerhalb der Freischankflächen auf Stufen oder Bänken zu verweilen, war in Fürth übrigens schon vor der Pandemie offiziell verboten. Ziel ist es, Belästigungen und Gelage zu verhindern.

Die Stadt hat auch die Abgabe von offenem Alkohol untersagt. Was heißt das?

Da die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt deutlich über dem bayerischen Schnitt lag, dürfen Gaststätten zurzeit Bier und Wein zum Mitnehmen nicht im Becher oder Glas ausgeben, sondern nur in verschlossenen Flaschen. Die

Was hat sich in Sachen To-Go-Verkauf der Gastronomie geändert?

Der To-Go-Verkauf ist, weil die Inzidenz über 100 liegt, zwischen 22 und 5 Uhr untersagt. So sieht es die Bundes-Notbremse vor, die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend geändert. Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen außerdem "nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden", auch nicht an Imbissständen. Damit will man Menschen-Ansammlungen verhindern.

Mit wem kann ich Sport machen? Was genau ist da möglich?

Erlaubt ist bei einer Inzidenz über 100 kontaktfreier Individualsport im Freien – und zwar "allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands". Die Regelung für Treffen ("ein Hausstand plus eine Person") gilt damit vorerst nicht, wenn es um Sport geht.

Zudem dürfen maximal fünf Kinder unter 14 Jahren zusammen kontaktfrei Sport treiben. Eltern dürfen sie beaufsichtigen. "Anleitungspersonen" brauchen ein aktuelles, negatives Testergebnis.

Nicht nur Sportarten wie Joggen, Golf, Bouldern oder Tennis können ausgeübt werden: Auch Fußballtraining ist laut Staatsregierung möglich, "sofern ausschließlich ohne Kontakt (z. B. Passspiel) trainiert wird". Viele Vereine bieten nun ein entsprechendes Kinder-Training an.

Außensportanlagen dürfen für den Individualsport genutzt werden. Dazu zählen in Fürth zum Beispiel die Jedermannsportplätze im Wiesengrund und andere Bolzplätze, Basketballplätze, der Skatepark und der Outdoor-Fitnessplatz an der Siebenbogenbrücke. Auch die Zirndorfer Boulderhalle Steinbock hat ihren Außenbereich mit Slot-Buchung geöffnet.

Zoos und Co.: Was kann ich mit Kindern unternehmen?

Zoos und Botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche auch bei einer Inzidenz über 100 öffnen – mit Hygienekonzept, Kontaktdaten-Aufnahme und FFP2-Maskenpflicht. Alle Besucher ab sechs Jahre müssen zudem ein höchstens 24 Stunden altes, negatives Testergebnis vorlegen. Im Nürnberger Tiergarten ist ebenso wie im Wildpark Hundshaupten zuvor eine Online-Registrierung nötig. Vollständig Geimpfte werden Getesteten seit Donnerstag gleichgestellt.

Freizeitparks hingegen bleiben geschlossen. Auch Stadtführungen müssen weiter pausieren.

Spielplätze sind geöffnet, Kinder dürfen sie in Begleitung von Erwachsenen nutzen. In Fürth können auch das Wildschwein- und das Rotwildgehege besucht werden – Ordnungsamtschef Jürgen Tölk erinnert aber ans Abstandhalten. Der Kletterwald Weiherhof verlangt eine Anmeldung und die Einhaltung bestimmter Corona-Regeln.

Von 22 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre in Fürth. Darf ich trotzdem bis Mitternacht allein joggen oder spazierengehen?

Nein, Bayern hat in diesem Punkt eine strengere Regelung als die Bundes-Notbremse. Die nächtliche Ausgangssperre in Stadt und Landkreis Fürth wird aufgehoben, wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegt. Bis dahin ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung zwischen 22 und 5 Uhr weiter nur bei gewichtigen Gründen erlaubt.

Für doppelt Geimpfte und Genesen gilt die nächtliche Ausgangssperre nicht mehr.

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