Ohne Maske unterwegs: Deshalb kam es zum Eklat in Zirndorf

31.10.2020, 16:00 Uhr

Am Mittwochnachmittag hielt sich dort ein Mann in einem Supermarkt auf. Weil er keine Maske trug, sprach ihn ein Angestellter an. In einer Presseinformation der Polizei dazu hieß es: Der Kunde habe angegeben, ein Attest zu besitzen, sich aber geweigert, es vorzuzeigen.

"Ich bin kein Schläger"

Gegenüber den herbeigerufenen Security-Kräften, die ihn aufforderten, das Einkaufszentrum zu verlassen, sei er aggressiv geworden, habe um sich geschlagen und einen der beiden im Gesicht getroffen, so dass dieser ein Stück eines Zahns verlor.

Der Kunde war Matthias Fritzsche, und im Gespräch mit unserer Redaktion sagt er: "Ich bin kein Schläger." Der 41-Jährige ist zu 60 Prozent schwerbeschädigt, unter anderem wegen chronischer Atemwegserkrankungen und psychischer Beeinträchtigungen. Von der Pflicht, Maske zu tragen, ist er tatsächlich von einem Arzt befreit. Per Attest.

Denn das könne bei ihm zu Luftnotanfällen und Panikattacken führen. Dem Kassierer gegenüber verweigerte er jedoch die Vorlage des Attests – mit Hinweis auf rechtliche Bestimmungen. "Da sind personenbezogene Daten drauf. Und es muss nicht jeder wissen, was ich habe", sagt Fritzsche. Er zeigte stattdessen seinen Schwerbehindertenausweis.


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War das korrekt? Anfrage bei der Polizei: Laut Auskunft der Pressestelle müssen Geschäftsführer oder Inhaber in ihren Läden die Maskenpflicht umsetzen. Ansonsten droht ihnen eine Strafe. Kunden wiederum, die davon befreit sind, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, müssen dies den Verantwortlichen gegenüber "glaubhaft" versichern.

Die Crux dabei: Das bedeutet nicht, dass derjenige verpflichtet ist, sein Attest vorzuzeigen, Gleiches gilt für den Schwerbehindertenausweis. Das können nur Polizeibeamte oder die Vertreter anderer Ordnungsbehörden verlangen.


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Der Security wollte Fritzsche sein Attest deshalb nicht vorlegen. "Ich habe angeboten, die Polizei zu rufen", sagt er. Das ist auch auf einem Tonmitschnitt zu hören, den er mit dem Handy gefertigt hat. Warum eigentlich? "Mir ging es nicht darum, jemand anzuschwärzen, sondern für Klarheit über die Bestimmungen der Corona-Verordnung zu sorgen."

Kunden ohne Maske muss dennoch niemand in seinem Laden dulden. Unter Hinweis auf die Hausordnung kann ein Geschäftsführer "Verweigerer" bitten, das Geschäft zu verlassen, so die Polizeipressestelle. Das gleiche Recht haben Mitarbeiter oder die Security, die das Hausrecht wahrnehmen.

Hier ist allerdings Fingerspitzengefühl gefragt. Denn ein schwerbehinderter Mensch könnte sich mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schnell diskriminiert fühlen. Bei Bezug auf die Hausordnung "wäre ich gegangen", versichert Matthias Fritzsche.


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Stattdessen schaukelte sich die Situation hoch. Die Security-Leute hätten ihn in den Polizeigriff genommen, behauptet Fritzsche. Er habe nicht zugeschlagen, sondern nur versucht, "den Arm nach vorne zu bringen". Einer der beiden beteiligten Sicherheitskräfte schreibt den FN, er habe einen "Teil seines Schneidezahns verloren".

Dass gegen ihn nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet wurde, entrüstet Fritzsche. Er erwägt ebenfalls rechtliche Schritte.