Streit um Maske, falsche Verdächtigung: Frau muss 2000 Euro zahlen

8.3.2021, 11:00 Uhr
In einem Geschäft in Stein eskalierte ein Streit um die Maskenpflicht.

© Arne Dedert/dpa In einem Geschäft in Stein eskalierte ein Streit um die Maskenpflicht.

Zeugen berichteten, dass die 51-Jährige bei dem Vorfall im September obendrein andere Kunden anging, die sich im Geschäft aufhielten: "Sie sprach die Leute an und meinte, dass man keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, und redete von einer Verschwörungskampagne." Mitarbeiterinnen des Geschäfts forderten die Frau mehrfach auf, den Laden zu verlassen.

Zum Eklat kam es, als eine 70-Jährige sich die Annäherung verbat und die renitente Frau aufforderte, Abstand zu halten. Die Rentnerin erinnert sich: "Ich war in Richtung Socken unterwegs, als sie sich mir energisch und ohne Mundschutz näherte."

Strafanzeige gestellt

Schließlich wurde die Polizei gerufen. Beim Eintreffen der Beamten stellte die Maskenverweigerin eine Strafanzeige gegen die Rentnerin und behauptete, sie sei von ihr mit dem Wort "krank" beleidigt und genötigt worden, den Laden nicht zu verlassen. Tatsächlich wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die 70-Jährige eingeleitet.

Die Ermittlungen ergaben freilich, dass sich weder die angezeigte Beleidigung noch die Nötigung zugetragen hatten. Deshalb musste sich die 51-Jährige nun im Fürther Amtsgericht verantworten.

Vor der Verhandlung forderte sie Akteneinsicht – und erschien dazu wieder ohne Mund-Nasen-Schutz. Erneut berief sie sich auf ein Attest, das sie aber auch diesmal nicht zeigte. Nachdem der hinzugerufene Richter deutlich gemacht hatte, dass in der Behörde derzeit eine entsprechende Bedeckung getragen oder ein Attest vorgelegt werden muss, entschied sich die Frau, die Maske anzulegen.

"Energie gegen mich"

In der Verhandlung dann erklärte sie unter anderem, sie habe im September schon etwa 45 Minuten vor dem Vorfall das Geschäft betreten: "Ich gehe dort regelmäßig hin, etwa jeden zweiten Tag, im Rahmen meines Spaziergangs."

Sie sei eine "Bürgerin, die sich an Gesetze hält", aber bei der Maskenpflicht habe für sie ihre Gesundheit Vorrang. Sie habe darüber hinaus deutlich gespürt, dass sich in dem Laden eine "Energie gegen mich verbunden hat".

Als Zeugin kam auch die Rentnerin zu Wort. Sie machte noch einmal deutlich, dass sie die Angeklagte an jenem Tag aufgefordert hatte, Abstand zu halten. Sie wolle schließlich nicht angesteckt werden, sei jedoch nicht davon ausgegangen, dass die Frau, die sich ihr näherte, krank ist.

Für die Angeklagte endete die Verhandlung mit einem Schuldspruch wegen falscher Verdächtigung. Für ihre Anzeige wider besseres Wissen, die zu einem Ermittlungsverfahren mit erheblichem Aufwand führte, verurteilte der Richter sie zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.