Quarantäne-Ende

Überlastetes Gesundheitsamt: So können Genesene sich selbst entlassen

25.11.2021, 16:00 Uhr
Ein aktuelles negatives Testergebnis wird am Ende der Quarantäne verlangt. Erforderlich ist zudem, dass man (anhaltend) symtomfrei ist.

© Hans-Joachim Winckler Ein aktuelles negatives Testergebnis wird am Ende der Quarantäne verlangt. Erforderlich ist zudem, dass man (anhaltend) symtomfrei ist.

Aufgrund der zahlreichen Corona-Neuinfektionen sei eine "tagesaktuelle Bearbeitung aller Fälle" derzeit nicht immer möglich, heißt es aus dem Staatlichen Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Fürth. Die Kontaktaufnahme verzögert sich.

Schon Anfang November hinkte die Behörde angesichts der vielen Meldungen bei der Fallbearbeitung hinterher. Positiv Getestete, die sich grundsätzlich umgehend in häusliche Isolation begeben müssen, mussten zwei, drei Tage auf den Anruf des Gesundheitsamts und nähere Informationen warten. Erst dann fragte die Behörde auch ihre Kontaktpersonen ab.

Zu Verzögerungen kam es zuletzt auch bei der Benachrichtigung von positiv getesteten Personen am Ende der Quarantäne. Um ihnen das Warten auf den Entlass-Anruf zu ersparen, gibt es jetzt die Möglichkeit, dem Amt selbständig online das Testergebnis vom letzten Tag der Quarantäne zu übermitteln und zusätzlich die Symptomfreiheit zu bestätigen. Entsprechende Formulare finden sich unter www.landkreis-fuerth.de/corona – dabei gibt es ein Formular für Personen, die 14 Tage in Isolation sein mussten und mindestens seit 48 Stunden symtomfrei sind, und eines für vollständig Geimpfte, die seit sieben Tagen in Quarantäne sind und den gesamten Zeitraum über keine Corona-Symptome hatten.

"So können die Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach dem Quarantäne-Ende das Haus wieder verlassen und müssen nicht auf den Anruf des Gesundheitsamts warten", heißt es. Das Amt stellt klar: Bereits nach der Übermittlung des Testergebnisses der Quarantäne und Bestätigung der Symptomfreiheit, also unmittelbar nach Absenden des Formulars, dürfen Betroffene das Haus verlassen. Sie müssen nicht auf einen Entlass-Anruf warten und auch nicht auf den Bescheid, den die Behörde nach Prüfung der Dokumente erstellt und zusendet.

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