Biberdamm zerstört? Landwirt aus Franken freigesprochen

25.10.2020, 06:09 Uhr
Biberdamm zerstört? Landwirt aus Franken freigesprochen

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Vor dem Amtsgericht Weißenburg ging nun ein Prozess einmal ganz anders aus – mit einem Freispruch allererster Klasse. Der Angeklagte, ein Landwirt aus dem Hahnenkamm, war vor und während der Verhandlung ganz gelassen und hinterher die Zufriedenheit selbst. Der Verdacht gegen ihn hatte sich in nichts aufgelöst.

Rückblick: Am 24. März dieses Jahres waren der Bauer und sein damaliger Auszubildender abends auf einer Wiese nahe der Rohrach zwischen Heidenheim und Hechlingen zugange. Der Vorwurf: Sie sollen damals mittels Traktor und Kipper das Material eines Biberdamms entfernt haben.

Genau das darf man nicht, da ist das Bundesnaturschutzgesetz davor. In der Folge kassierte der 62-jährige Landwirt einen Strafbefehl, er sollte 1600 Euro zahlen. Dagegen legten er und sein Anwalt Robert Westphal Einspruch ein, und deshalb kann es zu der Hauptverhandlung, die Richter Ludwig Strobl leitete.

Der Angeklagte selbst schilderte, er habe Äste entfernt, die ein Sturm in den Tagen zuvor auf die Wiese geweht hatte. Das Material von Weiden, Haselnussbäumen und Erlen habe er erst zum Abtransport vorbereitet und dann mit seinem Lehrling geholt. "Da war kein Biberdamm", betonte der 62-Jährige. Er wisse über die Aktivitäten des Bibers und dessen Bauten im mittleren Hahnenkamm Bescheid.

Wenig erhellende Aussagen

Die Aussagen der Zeugen brachten wenig Erhellendes hervor, jedenfalls nichts im Sinne von Staatsanwalt Markus Hellendorfer und seiner Anklage. Die erste Zeugin, eine 30-jährige Studentin aus Heidenheim, war am besagten 24. März mit dem Auto zwischen Heidenheim und Hechlingen unterwegs und bemerkte einen Traktor auf einer Wiese und einen zweiten auf der Straße. Was dort gearbeitet und abtransportiert wurde, konnte die Frau, eine Jägerin, nicht erkennen, und sie wusste auch nicht genau, wo sich Biberdämme in diesem Bereich befinden.


Am Altmühlsee hinterlässt der Biber deutliche Spuren


Der zweite Zeuge, von Beruf Außenhandelskaufmann, ist ehrenamtlicher Biberbeauftragter des Landkreises und lebt im Hahnenkamm. Der 51-Jährige, im März gerade erst als Biberbeauftrager vereidigt, bekam damals einen Hinweis von der Studentin, sah sich die Örtlichkeit an und konnte nicht feststellen, dass dort ein Biberdamm entfernt worden war. Sein Vorgänger im Amt des Biberbeauftragten riet ihm dennoch, die Polizei einzuschalten.

Der 51-jährige Fachmann weiß von vielen Standorten des Bibers im Kreisgebiet, allerdings gibt es für den Abschnitt, auf den es im Strafprozess ankam, keine entsprechende Kartierung. Dem Angeklagten stellte der Biberbeauftragte ein einwandfreies Zeugnis aus. Mit dem lasse sich sehr gut kooperieren. Schon mehrmals habe man sich in der Vergangenheit Wiesen angeschaut, die der Biber überschwemmen ließ, und habe einvernehmlich beraten, was hier getan werden könne.

Bruchholz aufgeladen

Bei dem dritten Zeugen handelte es sich um den damaligen Azubi des Landwirts. Er bestätigte alle Angaben seines damaligen Chefs. Man habe Bruchholz am Rande des Bachs aufgeladen, von einem Biberdamm sei nichts zu sehen gewesen.

So erging es auch einem Gunzenhäuser Polizeibeamten, dem vierten Zeugen. Er erschien am Tag nach dem vermeintlichen Gesetzesbruch mit einer Kollegin auf der Wiese bei Heidenheim und machte Fotos. Die Spuren zeigten nur, dass da irgendjemand etwas entfernt hatte, mehr nicht. Dass es sich um einen Biberdamm handelte, sei von Anfang an nur eine Vermutung gewesen, berichtete der 40-jährige Ordnungshüter.


Kurioser Polizeieinsatz: Ein Biber auf Abwegen


Das Urteil von Ludwig Strobl stand bereits nach einer guten halben Stunde fest. Der Landwirt wurde freigesprochen, es gab keine Anhaltspunkte, dass er etwas Verbotenes getan hatte. Und dass sich exakt dort ein Biberdamm befunden hatte, bestätigte sich ebenfalls nicht. Zuvor hatte schon der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert.

Rätselhafter Strafbefehl

Für Verteidiger Westphal blieb bis zum Schluss rätselhaft, warum es überhaupt zu einem Strafbefehl und in der Folge zu einer Gerichtsverhandlung kommen konnte. Und ein wenig wunderte sich auch der Richter darüber.

Ein "Vorfall" aus dem Jahr 2019 wurde während des Prozesses erwähnt, spielte aber im Grunde keine Rolle. Bereits damals war von einem Biberdamm die Rede, den der Landwirt entfernen ließ. Die Nagetiere hatten ihren Damm nahe der Heidenheimer Kläranlage gebaut. Der Landwirt, selbst ein erfahrener Kommunalpolitiker, wusste, dass der Landkreis vor über zehn Jahren die Genehmigung gegeben hatte, Biberdämme zu entfernen, eben wenn sie sich im Umkreis der Kläranlage befanden. Damit war auch diese Sache für den Heidenheimer Bürger erledigt.

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