Merkendorf: Klage gegen Bürgermeisterwahl zurückgezogen

13.9.2020, 17:29 Uhr
Sie konnten zufrieden das Gerichtsgebäude verlassen: der frühere Merkendorfer Bürgermeister Hans Popp (links), sein Nachfolger Stefan Bach und Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber. Die Juristin vertrat die Stadt vor Gericht.

© Diane Mayer Sie konnten zufrieden das Gerichtsgebäude verlassen: der frühere Merkendorfer Bürgermeister Hans Popp (links), sein Nachfolger Stefan Bach und Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber. Die Juristin vertrat die Stadt vor Gericht.

Der Vorwurf ehemalige Stadträtin: Der langjährige Bürgermeister Hans Popp habe sich nicht neutral verhalten und die Werbetrommel für seinen Wunsch-Nachfolger Stefan Bach gerührt, der sich letztendlich am 15. März mit knapp 70 Prozent der Stimmen durchsetzte.

"Das war jetzt wesentlich kürzer, als ich dachte", stellte der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Heinold nach einer knappen Dreiviertelstunde fest. Laut Gesetz hätte die Klägerin fünf Unterstützer benötigt. Es gab aber nur zwei: den Ehemann und die Tochter. Eigentlich wollte Rechtsanwältin Maria Zirnstein die Beitrittserklärungen erst am Ende der Verhandlung vorlegen, doch das ließ der Vorsitzende Richter nicht durchgehen. Nach einer kurzen Beratung zog die ehemalige Stadträtin ihre Klage zurück. Anwältin Zirnstein bat darum, dass sich ihre Mandantin zur Sache trotzdem äußern wolle.


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"Das Verwaltungsgericht ist keine Plattform für eine öffentliche Meinungsäußerung", sagte Dr. Sylvia Meyerhuber, die vor dem Verwaltungsgericht die Stadt Merkendorf vertrat. "Fassen Sie sich bitte kurz", so Alexander Heinold.

Sie fühle sich nicht als Verliererin und könne sich wenigstens noch im Spiegel anschauen, stellte die ehemalige Stadträtin fest. "Ich habe Unrecht zeitnah gemeldet", sagte sie.

Neutralität nicht verletzt: Facebook ist privat

Die Klägerin sah das Neutralitätsgebot durch Hans Popp verletzt, weil er sich zweimal im Februar auf Facebook und in einem Zeitungsartikel für Stefan Bach als seinen Wunschkandidaten ausgesprochen hatte. Außerdem sei der Wahlausschuss nicht neutral gewesen, so der weitere Vorwurf. Das Landratsamt Ansbach hatte die Wahl überprüft und die Vorwürfe zurückgewiesen. Facebook sei privat, lautete unter anderem die Begründung.

Eigentlich war auch der Mann der ehemaligen Stadträtin als Kläger vor Gericht gezogen. "Es bestehen Zweifel an der Zulässigkeit", machte Richter Alexander Heinold dazu deutlich, denn nur die Frau hatte die Wahl bei der Rechtsaufsichtsbehörde – also dem Landratsamt Ansbach – angefochten.


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Hans Popp sieht sich jetzt vollständig rehabilitiert. Sein Fazit: "An den Vorwürfen war von Anfang an überhaupt nichts dran, das war alles haltlos." So hätten es die Ergebnisse von Dienstaufsichtsbeschwerde, Wahlanfechtung und Gerichtsverfahren gezeigt. Es sei doch ganz normal, wenn ein Bürgermeister einen Wunschnachfolger nenne. Das sei beispielsweise in Nürnberg der Fall gewesen (Ulrich Maly sprach sich für Thorsten Brehm aus) , und er habe es in seiner Kommune auf der Bürgerforum-Nominierung und auf Facebook getan, aber eben nicht in amtlicher Funktion.

Popp war als Zeuge benannt worden, er nahm deshalb an der Verhandlung in Ansbach nicht persönlich teil. Als er schließlich hereingerufen wurde, dachte er, es sei eine kurze Pause angesetzt worden. Dabei war alles schon vorüber und er konnte zufrieden den Gerichtssaal verlassen.

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