Himmelfahrt, Vatertag: Polizei kontrolliert heute verstärkt

21.5.2020, 05:58 Uhr
Ein einsamer Wanderer sollte am Vatertag keine Probleme bekommen.

© Ina Fassbender, dpa Ein einsamer Wanderer sollte am Vatertag keine Probleme bekommen.

, der einlädt, Familie und Freunde zu treffen und den Tag draußen zu genießen. Das ist auch zu Coronazeiten möglich, wenn dabei die gültigen Bestimmungen zum Infektionsschutz beachtet werden. Der sonst gern von männlichen Wandergruppen zum Getränketransport genutzte Bollerwagen sollte allerdings im Schuppen bleiben, denn solche Events lässt die gültige Coronaschutzverordnung nicht zu. Darauf weist die Polizei ausdrücklich hin. In einigen Regionen sind verstärkte Kontrollen geplant: "Wir werden auf jeden Fall kontrollieren, ob die Abstände eingehalten werden und dass es nicht zu Massenansammlungen kommt", heißt es zum Beispiel von der Münchner Polizei.


Christi Himmelfahrt: Das bedeutet der Feiertag


Denn trotz der jüngst erfolgten Lockerungen sind weiterhin zahlreiche Regeln zur Eindämmung der Pandemie einzuhalten. Wanderungen sind erlaubt, so lange sich nur Personen aus maximal zwei Haushalten zu einer Gruppe zusammenschließen.

Gleiches gilt für Fahrrad- oder Motorradtouren. Bei Ausflügen mit Fahrzeugen ist zu beachten, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nicht nur Kraftfahrern sondern auch Radfahrern den Führerschein kosten kann.

Verstärkte Kontrollen: Augenmerk auf Alkoholkonsum

Die Polizei wird am Vatertag verstärkte Kontrollen durchführen und dabei insbesondere darauf achten, dass Verkehrsteilnehmer vor Antritt der Fahrt keinen Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert haben. Dies gilt auch für Fahrradfahrer. Hier sollte man daran denken, dass man über 0,3 Promille

Atemalkoholkonzentration bei einem Unfall oder bei auffälligen Ausfallerscheinungen auch mit einer Strafanzeige rechnen muss. Ab 1,6 Promille gilt man als Fahrradfahrer als absolut verkehrsuntüchtig. Dann muss man auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkten in Flensburg rechnen.


Vatertag trotz Corona: Was ist erlaubt und was nicht?


Das Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist weiterhin untersagt. In den Wäldern gilt zudem eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Abstandsregelung von 1,5 Metern sowie die Verpflichtung, in bestimmten Bereichen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sind wichtige Elemente des Infektionsschutzes. In den geöffneten Gastronomiebetrieben gelten besondere Hygieneregeln, die unbedingt beachtet werden müssen.

Grillen in der Öffentlichkeit kostet 250 Euro

Zur Freude der Kinder sind Spielplätze inzwischen wieder geöffnet. Auch dort ist es wichtig, zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer Kinder und Familien die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Ein verantwortungsvolles Miteinander, Rücksicht und Verständnis tragen dazu bei, einen friedlichen Feiertag - vielleicht sogar ein ganzes verlängertes Wochenende - zu erleben.


Grillen trotz Corona: Was erlaubt ist und was nicht


Die Polizei ist im Einsatz und wird die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung überwachen. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet. Laut Katalog betragen die Bußgelder beispielsweise bei Verstößen gegen die Kontaktbestimmungen 200 Euro oder beim Grillen in der Öffentlichkeit 250 Euro. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass sich die weitaus meisten Menschen an die Bestimmungen halten.


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