Guru von Lonnerstadt: Zu krank für das Gefängnis?

19.12.2015, 14:46 Uhr
Guru von Lonnerstadt: Zu krank für das Gefängnis?

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Im August hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die vom Landgericht Nürnberg-Fürth verhängten, jeweils dreijährigen Haftstrafen bestätigt. „Dann dauert es eine Weile, bis die Akten wieder bei uns sind und das Urteil formal rechtskräftig vermerkt ist“, erklärt Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Antje Gabriels-Gorsolke, den zeitlichen Ablauf. Später folge der Vollstreckungsbescheid. „Die beiden Verurteilten waren Ende Oktober zum Strafantritt geladen.“

Doch just zu diesem Zeitpunkt beantragten der Guru und seine Lebensgefährtin Strafaufschub — „sie machten gesundheitliche Gründe geltend“, so Gabriels-Gorsolke. Und nun warte man auf entsprechende Nachweise, also ärztliche Atteste. Diese sollten „zeitnah“ vorgelegt werden, damit innerhalb der nächsten Wochen über den Strafaufschub entschieden werden könne, sagt die Pressesprecherin.

Das im Lonnerstadter Ortsteil Ailsbach lebende Pärchen war wegen „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ zu der Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Sie sollen sich nicht angemessen um den damals zwölfjährigen Sohn der Partnerin des Gurus, der an der schweren Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose erkrankt ist, gekümmert haben. Weder besorgten sie ihm die notwendigen Medikamente noch drängten sie ihn zu einer ärztlichen Therapie; vielmehr riet der Guru dem Jungen, er solle täglich meditieren.

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