Straßenausbausatzung: Rednitzhembach ist nicht Herzogenaurach

20.1.2017, 15:33 Uhr
Straßenausbausatzung: Rednitzhembach ist nicht Herzogenaurach

© Foto: Anestis Aslanidis

Hacker reagierte jetzt mit einer Stellungnahme (voller Wortlaut hier) auf eine Veranstaltung der Freien Wähler. Dort hatte Rednitzhembachs Bürgermeister Jürgen Spahl erläutert, wie er es schafft, dass in seiner Gemeinde keine Straßenausbaubeiträge gezahlt werden (wir berichteten).

Eine Reparatur ohne eine Generalsanierung des Untergrunds sei in Herzogenaurach aber nicht grundsätzlich möglich, so German Hacker. Ein wesentlicher Teil der rund 100 Kilometer Straßensysteme stamme aus der Nachkriegszeit.

Der Idealfall eines Sanierungszeitpunkts sei gegeben, wenn die Notwendigkeit einer Kanalsanierung sowie einer Generalsanierung der Straße zusammentreffe. „Denn Grundstückseigentümer werden entlastet, wenn solche Leitungen, neben Kanälen übrigens auch die Versorgungsleitungen durch die Herzo Werke, „gleich mitgemacht“ werden können, da die hierfür nötigen Tiefbau- bzw. Asphaltarbeiten zum Teil flächenbezogen herausgerechnet werden und dies die Kosten für die Anlieger senkt.“

Hacker betont: „Reparaturen haben im Laufe der Jahrzehnte natürlich immer wieder stattgefunden. Auch einmal ein Austausch der Asphaltoberfläche, ohne direkte Beiträge für die Anlieger“

Dennoch seien eines Tages Generalsanierungen nötig. „Wir graben uns ,einmal durch die Stadt‘, um die Qualität auf dauerhaft guten Zustand zu bringen, der dann wohl nie (!) mehr wieder einer solch substanziellen Generalsanierung unterzogen werden muss.“ Insofern werde derjenige, der nach dem gerechten System einen Beitrag leisten muss, dies wohl in den nächsten 100 Jahren nicht mehr tun, weil dann in der Tat steuerfinanzierte Unterhaltsmaßnahmen ausreiche.

Die immer wieder von den SABS-Gegnern genannte existenzielle Bedrohung einzelner Eigentümer, so Bürgermeister Hacker, treffe nicht zu. Bei der Schütt (Gesamtkosten 3,122 Millionen Euro) beträgt der Anteil, der per Straßenausbausatzung (SABS) von allen über die Straße erschlossenen Grundstückseigentümern erhoben wird, rund 25 Prozent. „Ja, es ist richtig, der individuelle Beitrag kann im Einzelfall hoch sein. Dies aber nur dann, wenn dem auch ein entsprechend hoher Eigentums- und Nutzungswert gegenübersteht“, so Hacker, und er fügt ein Beispiel an: Jemand, der im Fall der Schütt einen Beitrag von 30 000 Euro leisten muss, verfügt über zirka 1000 qm Grundstücksfläche mit gewerblicher Nutzung und zwei Vollgeschossen. „Die gewerbliche Nutzung profitiert selbstverständlich deutlich von der guten Lage, soll sie ja auch. Der Anteil ist daher höher, als wenn es sich z. B. nur um ein kleines Grundstück mit einem Wohngebäude mit einem Vollgeschoss handelt“, erklärt Hacker. Alles über einen Kamm zu scheren und aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren sei aus gutem Grund nicht gesetzeskonform.

Seit Einführung der SABS im Jahre 1993, die aktuellen Maßnahmen eingerechnet, beträgt die Summe aller Beiträge 6,2 Mio. Euro. „Diesen Betrag kann man nicht einfach nicht erheben“, betont der Bürgermeister. Und fügt hinzu: „Sollte jemand dennoch Finanzierungsschwierigkeiten haben, kann er sich vertrauensvoll an die Stadtverwaltung wenden. Bisher konnte, in den seltenen Fällen, stets eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.“

 

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