Per Post aus Bulgarien

Illegaler Handel im Fitness-Studio: Doping-Prozess in Nürnberg gestartet

10.11.2021, 12:29 Uhr
Illegaler Handel im Fitness-Studio: Doping-Prozess in Nürnberg gestartet

© Roberto Schmidt/AFP

Im Landgericht Nürnberg-Fürth hat vor der 20. Strafkammer ein Prozess um einen mutmaßlich großangelegten Handel mit Doping-Mitteln begonnen.

Ein 41-Jähriger soll seit Januar 2014 Hunderte von Ampullen und Tabletten unter anderem mit dem Wirkstoff Testosteron in Bayern und Hessen an Kraftsportler verkauft haben, die Rede ist von gewerbsmäßigem Handel in 27 Fällen. Seit September 2020 sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Er habe selbst im Fitness-Studio trainiert, sagt der Angeklagte und schildert, dass er sich sein ganzes Leben als Sportler über die teuren Preise von leistungssteigernden Mitteln ärgerte. Im Internet habe er nach günstigeren Alternativen gesucht. In Bulgarien wurde er fündig.

Um seinen Handel zu verschleiern, bestellte er mit Hilfe von erfundenen Empfängernamen - die Pakete lieferten Fernkuriere zu zwei Wohnadressen im Main-Kinzig-Kreis, einem Landkreis im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen. Das Namensschild an der Haustür passte er jedes Mal eigens an. Auch die Mutter des Mannes ist angeklagt, die 74-Jährige ließ zu, dass ihr Sohn auch ihre Adresse nutzte.

Gesundheit, Fairness, Integrität des Sports

Doping ist im Leistungssport allgegenwärtig: Leichtathlet Ben Johnson stoppte sich als vermeintlich schnellster Mann der Welt selbst. Lance Amstrong, dem siebenfachen Gewinner der Tour de France wurden alle Toursiege aberkannt, Maria Sharapowa sorgte für den größten Doping-Skandal im Frauentennis.

Ohne das Strafrecht, so die Idee des Gesetzgebers, ist der Doping-Problematik nicht beizukommen, Doping-Methoden sollen bekämpft werden, um die Gesundheit der Sportler zu schützen, Fairness bei Wettbewerben zu sichern und zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen. Im Jahr 2015 trat das Anti-Doping-Gesetz in Kraft - bei Verstößen drohen Geldstrafen oder Haft.

Staatsanwaltschaft strebt Haftstrafe an

Geht es nach der Staatsanwaltschaft, als Ankläger tritt ein Strafverfolger aus München auf, muss der 41-Jährige mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen. Die Münchner Behörde führt das Verfahren, da einige der Käufer aus der Landeshauptstadt stammen. Die Strafvorstellung der Behörde sickerte bereits zum Auftakt des Prozesses durch.

In Zahlen gefasst: Weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen und Kriminelle aus ihren Taten keinen Gewinn erzielen sollen, errechnete die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift einen Wertersatz in Höhe von 150.311,70 Euro. Im Fall einer Verurteilung wird die Staatskasse diesen Betrag fordern. Das Landgericht Nürnberg-Fürth rechnet derzeit mit drei Verhandlungstagen, ein Urteil soll am 30. November gesprochen werden.