Kein "Schampus Bavaria": Fränkische Kellerei verliert Klage

21.11.2020, 05:49 Uhr

Die Rechtsabteilung des Comité Champagne setzt sich systematisch für das Image der Region Champagne und vor allem für den Umsatz der dortigen Winzer ein. Verklagt wurde bereits ein italienischer Designer, der eine aufgeschnittene Champagner-Flasche als Topf für die Toilettenbürste missbrauchte.

Auch ein schwäbischer Wirt, der einen Fruchtschaumwein von der 150 Jahre alten Obstsorte "Champagner Bratbirne" vertrieb, musste das Etikett ändern und selbst 43 Winzer aus dem Schweizer Dorf Champagne zogen im Jahr 2007 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Comité Champagne den Kürzeren – sie dürfen ihren Ortsnamen Champagne nicht für ihren Weißwein verwenden. Ein Fall, der zu diplomatischen Verstimmungen zwischen der Schweiz und Frankreich führte.

Nun wird auch der Sektkellerei Oppmann untersagt, ihren Sekt "Schampus Bavaria", bis vor kurzem für 7,99 Ã im Handel, zu vertreiben.

Herkunft geschützt

Champagner darf nur jener Schaumwein genannt werden, dessen Trauben aus dem markenrechtlich geschützten Produktionsgebiet der "Champagne" stammen. Die strittige Bezeichnung "Schampus Bavaria" sei eine unzulässige Anspielung auf die eingetragene geographische Angabe, so die Richter in ihrer Entscheidung. Schon der Klang des Wortes "Schampus" sei dem Wort "Champagner" zu ähnlich, unterschieden sich die beiden Wörter doch nur durch den einen Buchstaben "S".

Christian Meier, Vorstand der Sektkellerei Oppmann, will nicht aufgeben und bis zum EuGH ziehen. Die Kellerei meldete die Marke "Schampus Bavaria" beim Deutschen Patent- und Markenamt an: Schließlich sei die Bezeichnung "Schampus" kein Synonym für die Bezeichnung "Champagner", sondern nach allgemeinem Verständnis eine Bezeichnung für Schaumweine aller Art, also für alles, was perlt und blubbert.

Im Landgericht überreichte Meier den Vertretern des Comité Champagne eine Flasche – vielleicht verschenkt er in nächster Instanz den Duden. Dort wird "Schampus" als umgangssprachlicher Ausdruck für Perlweine aller Art beschrieben: Champagner, Schaumwein, Sekt. Die Nürnberger Richter überzeugte das Argument übrigens nicht.

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