Lebenslange Strafe für Mord an Ex-Freundin und Sohn

23.3.2017, 17:49 Uhr
Lebenslange Strafe für Mord an Ex-Freundin und Sohn

© dpa

Er ist Franzose, sie war Deutsche. Nachdem der gemeinsame Sohn auf der Welt war, führte das Paar jahrelang ein Leben zwischen Südfrankreich und Oberbayern. Zumindest für die Frau war die Beziehung irgendwann beendet, doch ausgesprochen wurde dies nie. Als sie mit ihren neuen Freund Zukunftspläne schmiedete und zusammenziehen wollte, kam es zur Katastrophe. Der Ex-Freund erwürgte die Frau und auch den siebenjährigen Sohn. Wegen zweifachen Mordes wurde der 52-Jährige am Donnerstag vom Landgericht Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Franzose nahm noch im Gerichtssaal das Urteil an. Auch der Staatsanwalt erklärte den Verzicht auf Rechtsmittel, obwohl er in seinem Plädoyer noch verlangt hatte, dass die Strafkammer auch die besondere Schwere der Schuld feststellt. Dies hätte bedeutet, dass der Angeklagte nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung aus dem Gefängnis hätte entlassen werden können. Er hätte wohl deutlich mehr als 20 Jahre absitzen müssen. Doch die Richter sahen keine besondere Schuldschwere. Es reiche dafür nicht aus, dass der Mann zwei Menschen umgebracht hat und ein Opfer ein schlafendes Kind war.

Fassungslosigkeit über Tat

Überhaupt sprach der Vorsitzende Richter Michael Schneider ungewöhnlich lange darüber, warum das Gericht "nicht Erfüllungsgehilfe von Volkes Stimme" sei, auch wenn die Tat "Fassungslosigkeit und Sprachlosigkeit verursacht" habe. Die Justiz müsse professionelle Distanz wahren und auch das Augenmerk auf den Angeklagten und dessen Gefühlswelt richten - denn: "So einfach liegen die Dinge wie so oft nicht!"

Der Gewalttat war im Sommer 2016 ein gemeinsamer Urlaub des ehemaligen Paares vorausgegangen. Beide hatten da längst neue Freundschaften geknüpft, dennoch blieb der Status der eigenen Beziehung "bis zuletzt ungeklärt", wie es der Richter formulierte. Die 36-Jährige hatte möglicherweise aus Angst vor seiner cholerischen Art und seinen Selbstmorddrohungen ihre innere Abkehr verschwiegen, er wollte weiterhin engen Kontakt zu seinem Sohn.

Diskussion über neuen Freund der Mutter

Auf der Autofahrt von der Bretagne nach Eching am Ammersee (Landkreis Landsberg), wo die Frau mit dem Kind inzwischen lebte, erzählte sie ihm dann von ihrem neuen Freund. Nach einiger Zeit in Eching kam es in einer Nacht zu einer verhängnisvollen Diskussion über den nächsten Geburtstag des Buben. Sie machte ihm klar, dass sie gemeinsam mit ihrem neuen Freund feiern werde - der leibliche Vater des Sohnes dürfe bei der Kinderparty allenfalls in der Küche warten.

"In dieser Situation brach der Rest des Kartenhauses, die Illusion der Beziehung in sich zusammen", sagte Schneider. Der Angeklagte sei wie ein "explodierender Kessel" gewesen. Erst habe der Franzose die Frau erwürgt, anschließend sei "das eigentlich Unfassbare" passiert - die Tat am geliebten Sohn.

Danach unternahm der Mann einen Suizidversuch. Er trank Whiskey, nahm Tabletten, schnitt sich die Arme auf. Der Franzose legte sich neben seinen toten Sohn, starb aber nicht. Benommen und schwer verletzt geisterte er stundenlang durch die Wohnung. Dann kam eine Polizeistreife, weil eine Arbeitskollegin die 36-Jährige als vermisst gemeldet hatte.

In dem Verfahren hatte der Franzose mehrfach und teils unter Tränen betont, dass er gläubiger Katholik sei und täglich für seine Opfer bete. Dies griff der Richter auf, als er betonte, der Angeklagte habe nie eine plausible Erklärung für das Verbrechen gerade an dem Sohn geliefert. Doch der "tiefgläubige" Franzose werde sich später dafür noch einmal vor einem nicht-weltlichen Gericht rechtfertigen müssen, sei diese Instanz dann oben oder unten zu finden.