Mollath-Verteidiger reicht Revisionsschrift gegen Urteil ein
24.11.2014, 22:25 UhrIm Sommer war der 58 Jahre alte Mollath im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau zwar freigesprochen worden. Das Regensburger Gericht schloss aber dabei eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht aus. Dass die Kammer den Tatvorwurf grundsätzlich als richtig ansah, «wollte und will Mollath nicht auf sich sitzen lassen», betonte sein Anwalt Ahmed am Montag.
Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß Mollath seiner Ansicht nach zu Unrecht. Jahrelang kämpfte er um Wiederaufnahme seines Verfahrens.
Der Fall Mollath hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. In dem Prozess in Regensburg hatte sich Mollath mit seinen bisherigen Verteidigern überworfen und deswegen dann Ahmed beauftragt.
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