Drogenabhängiger im Vollrausch verprügelt Familienvater

10.12.2020, 14:24 Uhr

Der 48 Jahre alte Angeklagte hat nur wenige Konstante in seinem Leben. Die eine sind regelmäßige Auftritte vor dem Gericht seit seiner Jugend, die andere, dass die Taten, wegen denen er verurteilt wurde, im zugedröhnten Zustand begangen wurden, sei es Alkohol oder seien es Drogen.

Die zwei Fälle schwerer Körperverletzung, die ihm  am Amtsgericht Neumarkt vorgehalten wurden, hatten den gleichen Hintergrund. Er war während der Tat so besoffen, dass er sich nur schwer auf den Beinen halten konnte.

Vollgedröhnt konnte der Mann sich kaum auf den Beinen halten

Einem Pärchen mit seinen drei Kindern war er am 26. Juli dieses Jahres, einem Sonntag, in der Praxis der Ärztin begegnet, die an diesem Tag für die Ausgabe von Drogen-Ersatzstoffen zuständig war. Der junge Familienvater machte sich Sorgen um seinen Jüngsten im Kinderwagen, weil der Angeklagte gefährlich herum schwankte. Er forderte ihn deshalb auf, Abstand zu halten.

 

Auch der Ärztin war der reichlich angeschlagene Zustand des 48-Jährigen nicht verborgen geblieben. Sie hielt es für keine gute Idee, ihm auch noch die Ersatzdroge auszuhändigen. Das brachte den Angeklagten vollständig aus der Fassung – und er machte den 23-jährigen Familienvater dafür verantwortlich.

Unvermittelt stieß der 48-Jährige dem Mann sein Knie in den Unterleib

In der Hallstraße passte er ihn ab und rammte sein Knie in den Unterleib. Obendrauf gab es einen Kopfstoß auf die Nase. Prellungen, ein angebrochenes Nasenbein und heftige Schmerzen im Genitalbereich waren die Folge.

Die Attacke zog sich hin bis hinüber in den Eichelgarten. Mehrere Faustschläge in Richtung Gesicht konnte der junge Mann abwehren, dann griff die Polizei ein.

Die Polizei ließ den Randalierer laufen

Die Beamten nahmen den Raufbold allerdings nicht mit, sondern legten ihm nur nahe, nach Hause zu gehen. Diesen guten Rat befolgte der Raufbold aber nicht. Stattdessen wankte er wenig später in den Hof eines Anwesens, wo ein Bekannter im Souterrain wohnt. Lauthals brüllend machte er auf sich aufmerksam und wollte sich Zutritt in die Wohnung verschaffen. Der Inhaber wehrte ihn ab, bekam bei dem Gerangel den Ellbogen ins Gesicht. Der hinterließ unter dem Auge eine Platzwunde.

Sein Mandant streite die Vorwürfe nicht ab, erklärte Verteidiger Markus Meier, könne sich aber an Details dieses Tages nicht mehr erinnern. Er sei extrem betrunken gewesen und, so Meier, "stand vollkommen neben sich". Das alles tue ihm leid und er habe sich auch schon bei beiden Opfern seines Ausrasters entschuldigt.

34 Eintragungen im Bundeszentralregister

Das bestätigte der 23-Jährige zwar, aber zuvor habe der Angeklagte seine Lebensgefährtin auf das Übelste beleidigt. Auch der 36 Jahre alte Mann, in dessen Wohnung der 48-Jährige versucht hatte, einzudringen, erzählte als Zeuge vor Gericht von einer Entschuldigung und dass er sie angenommen habe.

Die von Richter Rainer Würth verlesene Litanei an 34 Eintragungen im Bundeszentralregister zeugte von einem ziemlich an die Wand gefahrenen Leben. Die meisten der Vorstrafen waren Diebstähle, ein paar Drogendelikte waren darunter und einige Körperverletzungen. Die letzten zwei Verurteilungen stammen aus diesem Jahr. Zahlreiche Haftstrafen haben offenbar keine Wirkung gezeigt.

Staatsanwältin Lisa Rackl verwies in ihrem Plädoyer auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Zwar sei auf Grund der offensichtlichen Trunkenheit von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen, doch eine empfindliche Haftstrafe müsse sein. Sie forderte ein Jahr und zehn Monate. Die Frage der Bewährung stelle sich erst gar nicht.

Der Schläger muss ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis

Markus Meier maß der verminderten Schuldfähigkeit eine weitaus höhere Bedeutung bei. Deshalb würde es eine Geldstrafe auch tun. Sein Mandant sei an sich kein aggressiver Mensch, Schlägereien wie diese seien untypisch für ihn.

Die Einschätzung von Richter Rainer Würth lag deutlich näher bei der Staatsanwältin. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die auch abgesessen werden müsse. Denn er sehe kein Argument dafür, dass der Angeklagte sein Verhalten ändern werde. Solange jedenfalls nicht, als er nicht die Finger von Betäubungsmitteln jegliche Art lasse. Wie ein Roter Faden ziehe sich der Missbrauch von Drogen und Alkohol durch die kriminelle Karriere des Angeklagten.

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