Neue Corona-Regel: Nur mit FFP2 in den Gottesdienst

21.1.2021, 15:21 Uhr

"Die Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen ist eine Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt Tag für Tag in unseren Kirchen Gottesdienst feiern dürfen", sagt Christian Schrödl, Dekanatsreferent für die beiden katholischen Dekanate Neumarkt und Habsberg.

Seit November 2020 galt bereits eine allgemeine Maskenpflicht für die Gottesdienste .

 

Lediglich für die 6- bis 14 jährigen genügt eine einfache Mund-Nase-Bedeckung. Die Pfarreien sollen auch weiterhin schriftliche Hygiene-schutzkonzepte vorhalten.

"Insgesamt haben sich die Hygieneschutzkonzepte in den beiden großen Kirchen gut bewährt", sagt Schrödl. Die Gläubigen hielten sich an die Regelungen und seien dankbar für die Sicherheit und Ordnung in den Kirchen.

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