OB- und Landtagswahl

So bekommen Neumarkter ihre Briefwahlunterlagen für den 8. Oktober

vnp

Neumarkt

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4.9.2023, 15:00 Uhr

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Die rund 30.000 Wahlberechtigten aus dem Stadtgebiet Neumarkt können jetzt Anträge für die Briefwahlunterlagen zur Oberbürgermeisterwahl sowie zur Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober, stellen.

Die Stadt weist darauf hin, dass für jede der beiden Wahlen ein separater Antrag zur Briefwahl notwendig ist. Angesichts der Entwicklung bei den Wahlen der letzten Jahre ist mit einem weiter zunehmend hohen Anteil an Briefwählern zu rechnen.

Unterlagen für die Briefwahl können zum einen mit dem rückseitig in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag angefordert werden, der ausgefüllt werden muss und dann per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden kann.

Wahlberechtigte können diesen auch persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus I einwerfen. Zum anderen kann man mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt in den Mehrzweckraum im Rathaus IV in der Fischergasse gehen, um die Briefwahl dort persönlich beantragen sowie die Unterlagen gleich mitnehmen zu können.

Und es gibt die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Den Link findet man unter www.neumarkt.de. Darüber hinaus ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben ein QR-Code aufgedruckt, über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt. Sollte die Online-Funktion nicht erreichbar sein, ist der Server überlastet. Dann kann man es etwas später noch einmal versuchen oder die Unterlagen postalisch anfordern.

Wahlberechtigte, die keine Briefwahl machen wollen und zur Urnenwahl gehen wollen, müssen nur ihre beiden Wahlbenachrichtigungsbriefe oder ein Ausweisdokument in den Wahlraum mitnehmen. Da sich gegenüber den letzten Wahlen die Zahl der Bezirke und die Einteilung der Wahlberechtigten auf die Wahllokale geändert haben können, bittet die Stadt die Wahlberechtigten, einen genauen Blick auf die Benachrichtigung zu werfen, wo sie wahlberechtigt sind.

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