Strengere Regeln für Neumarkter Vorgärten?

18.9.2019, 20:00 Uhr
Strengere Regeln für Neumarkter Vorgärten?

© Foto: Sonja Och

Dieser Antrag gehe zu weit, meinte OB Thomas Thumann im Bausenat und verwies auf die Freiheits- und Eigentumsrechte des Gartenbesitzers. Zumal die Stadt in Bebauungsplänen die Begrünung detailliert vorschreibe, etwa die Baumarten.

 

"Für mich ist es selbstverständlich, dass man seinen Garten nicht zupflastert", sagte UPW-Stadtrat Wolfgang Knychalla. Das sei nicht unbedingt eine ökologische, sondern auch ein Gestaltungsfrage.

Doch letztlich könne die Stadt dies nur schwer überprüfen. Er appellierte deshalb an alle Neumarkter, dass diese ihre Nachbarn ansprechen, falls diese ihren Vorgarten in eine Pflaster- oder Geröll-Fläche verwandelten.

Umweltreferent Werner Thumann (CSU) sieht deutlich erkennbare Fehlentwicklungen. "Wir müssen unsere Satzung auch leben und Sorge tragen, dass sie umgesetzt wird." Es sei wie bei der Kindererziehung. "Wenn man etwas zu lange durchgehen lässt, fängt man es nicht wieder ein."

"Wir haben keinen Vorgartenkontrolleur"

Helmut Jawurek (CSU) zeigt Verständnis für Bürger, die etwa einen Stellplatz für ihr Auto anlegen. "Eine Satzung muss flexibel sein und die Belange der Bürger berücksichtigen."

Stadtbaumeister Matthias Seemann empfahl, die jetzige Satzung mit Augenmaß zu leben. "Wir haben keinen Vorgartenkontrolleur und kriegen hoffentlich auch keinen." Meistens passiere die Veränderung langsam. Ein Weg werde breiter, es komme ein gepflasterter Mülltonnenplatz hinzu. "Die Steinhaufen im Garten sind eine Mode, die wieder geht."

Günter Stagat (SPD) zog den Antrag schließlich zurück, nicht zuletzt, weil zwei Gerichtsverfahren anhängig sind, in denen es auch um die Vorgartensatzung geht, wenn auch nicht um die Begrünung. Justiziar Andreas Werner muss die Satzung also möglicherweise bald überarbeiten.

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