Neustadt-Bad Windsheim: Die Corona-Ampel steht auf Gelb

27.10.2020, 18:54 Uhr
Die bayerische Corona-Ampel ist im Landkreis auf Gelb umgestellt, was eine Reihe von Maßnahmen zur Folge hat. 

© Claudia Lehner, NN Die bayerische Corona-Ampel ist im Landkreis auf Gelb umgestellt, was eine Reihe von Maßnahmen zur Folge hat. 

Nach Mitteilung aus dem Landratsamt kamen am Dienstag im Landkreis zwei neue bestätigte Fälle hinzu, einer davon in einer Wohneinrichtung in Markt Erlbach. "Die betroffenen Personen befinden sich entsprechend in Isolation beziehungsweise Quarantäne. Für diese Personen wird seitens des Gesundheitsamtes eine zeitnahe Reihentestung organisiert", so Bastian Kallert von der Pressestelle.

Diese meldet aktuell 363 labordiagnostisch bestätigte Corona-Fälle von denen sich 40 aktive Corona-Virus Infektionen "in häuslicher Absonderung befinden". Aus dieser konnten unterdessen 317 Personen entlassen werden. Im Landkreis sind sechs Personen an den Folgen der COVID-19 Erkrankung verstorben.

Nach der "Corona-Ampel" der Bayerischen Staatsregierung hat der Landkreis den ersten Signalwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Aufgrund der Infektionszahlen hat das Bayerische Staatsministerium den Landkreis am 27.Oktober "in die Liste der Landkreise und kreisfreien Städte aufgenommen, die diesen Signalwert überschreiten".


Corona in der Region: Das ist der aktuelle Stand


Die "Corona-Ampel steht auf Gelb", was bedeutet, dass ab Mittwoch, 28. Oktober, eine Reihe von Maßnahmen in Kraft treten. So ist die Ausweitung der Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden zu beachten. Ferner auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen sowie am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Das Landratsamt weist auch auf die Maskenpflicht am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen hin. Zudem sei "der gemeinsame Aufenthalt im privaten wie im öffentlichen Bereich auf zwei Hausstände oder höchstens zehn Personen beschränkt, dies gilt auch für die Gastronomie und private Feiern", heißt es in der Pressemitteilung.

In dieser wird auch auf die "Sperrstunde und eingeschränkte Alkoholabgabe" hingewiesen. In gastronomischen Betrieben gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr; ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nicht-alkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Die Regelungen gelten solange der Landkreis auf der Liste des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege geführt wird. Die aktuelle Liste des LGL zur Corona-Ampel ist hier veröffentlicht.

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