NSU-Prozess unterbrochen: Vorerst keine Plädoyers

19.7.2017, 16:15 Uhr
Am Mittwoch sollten die Plädoyers im NSU-Prozess beginnen. Wegen teils heftiger Auseinandersetzungen über mögliche Tonaufnahmen beendete der Vorsitzende Richter den Prozesstag.

© Peter Kneffel/dpa Am Mittwoch sollten die Plädoyers im NSU-Prozess beginnen. Wegen teils heftiger Auseinandersetzungen über mögliche Tonaufnahmen beendete der Vorsitzende Richter den Prozesstag.

Die Plädoyers im Münchner NSU-Prozess werden frühestens am kommenden Dienstag beginnen. Wegen teils heftiger Auseinandersetzungen über mögliche Tonaufnahmen des Schlussvortrags der Bundesanwaltschaft beendete der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Prozesstag am Mittwochnachmittag. Das Verfahren wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Das Oberlandesgericht hatte am Vormittag die Anträge sämtlicher Verteidiger abgelehnt, das Plädoyer der Ankläger aufzuzeichnen. Dagegen intervenierte zunächst der Anwalt des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Olaf Klemke. Er beantragte unter anderem, notfalls einen Stenotypisten mit der Mitschrift des Plädoyers zu beauftragen. Dem schlossen sich fast alle Verteidiger der fünf Angeklagten an. Darüber muss das Gericht nun beraten und entscheiden.

Das Urteil im NSU-Prozess wird im Oktober erwartet. Allerdings blieben trotz langer Verhandlungen viele Fragen unbeantwortet.

Zschäpe lebte fast 14 Jahre mit den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun von ihnen aus rassistischen Motiven. Zschäpe ist als drittes und einzig überlebendes Mitglied des "Nationalsozialistischen Untergrunds" wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen angeklagt. Ihr droht lebenslange Haft.

Am Dienstag hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Beweisaufnahme für beendet erklärt. Der Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen. Das Gericht hörte 815 Zeugen und 42 Sachverständige.