Die wichtigsten Antworten

48-Stunden-Waffenverbot am Nürnberger Hauptbahnhof: Was fällt darunter und was bringt das?

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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23.3.2024, 05:00 Uhr
Für den Zeitraum zwischen dem 22. März 2024 um 06.00 Uhr und dem 24. März um 06.00 Uhr gilt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg.

© Jonas Volkert Für den Zeitraum zwischen dem 22. März 2024 um 06.00 Uhr und dem 24. März um 06.00 Uhr gilt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg.

Der Hauptbahnhof in Nürnberg ist laut Statistik einer der gefährlichsten in ganz Deutschland. 2022 gehörte er laut einer Auskunft des Deutschen Bundestages zu den drei Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasst hat. 2023 registrierte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg nach eigenen Angaben dort 276 Fälle, bei denen gefährliche Gegenstände mitgeführt oder eingesetzt wurden - rund 35 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr.

An diesem Wochenende will die Bundespolizei ein Zeichen setzen: Seit Freitagmorgen bis 6 Uhr am Sonntag gilt an dem fränkischen Verkehrsknotenpunkt ein 48-stündiges "Waffenverbot". Um das zu kontrollieren, sind Unterstützungskräfte aus ganz Deutschland angereist.

Allgemeinverfügung: Was besagt sie?

Die Bundespolizei München hat für das Wochenende eine temporäre Allgemeinverfügung erlassen, die das "Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art untersagt", teilte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg am Dienstag mit.

Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, den Bahnsteigen und sonstige öffentlich zugängliche Bereiche. "Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt", erklärt die Bundespolizei dazu.

Was droht bei Verstößen?

Bei Verstößen könnten die Waffen sichergestellt oder eine Zwangsgeldandrohung von 25.000 Euro drohen. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Doch was heißt "mitführen" überhaupt? In der Mitteilung wird die Polizei dazu konkreter: Mitführen heißt, dass zu jeder Zeit auf den Gegenstand zugegriffen werden kann - also wenn er entweder in der Kleidung oder in einer Tasche nah bei sich aufbewahrt wird.

"Gefährliche Gegenstände": Was fällt darunter?

Nicht nur Waffen im herkömmlichen Sinne sind an diesem Wochenende am Hauptbahnhof verboten, sondern alle Gegenstände, die als Waffe genutzt werden könnten. Doch was heißt das?

Es gehe der Polizei neben "klassischen Waffen" um alle Gegenstände, "die als Waffe missbräuchlich verwendet werden können", betont Bundespolizeisprecherin Anna Markl. So fallen unter das Verbot auch beispielsweise Scheren aller Art wie Nagelscheren, Schraubenzieher, aber auch Teppichmesser und dergleichen. Auch Selbstverteidigungswaffen wie Pfeffersprays sind mit eingeschlossen.

Gibt es Ausnahmen?

"Handwerker tun mir nur leid, wenn sie kontrolliert werden. Was willst du da sagen?", fragte eine Userin unter unserem Facebook-Post. Bei Menschen, die ein berechtigtes Interesse haben, einen solchen Gegenstand mitzuführen - wie etwa Jäger, Handwerker oder Sicherheitspersonal, würden die Einsatzkräfte eine Ausnahme machen. Eine Genehmigung dazu könne bei der Bundespolizei München schriftlich beantragt werden, erklärte dazu Anna Markl. Außerdem werde bei den Kontrollen jeder Fall individuell betrachtet. Wer ein glaubhaftes Interesse hat, dürfe den Gegenstand auch weiter mitführen.

Wozu die Aktion? Bringt ein derart kurzes Verbot überhaupt was?

Doch was bringt überhaupt ein solch kurzes Verbot über 48 Stunden? "Wir verfolgen mehrere Ziele", erklärt die Bundespolizeisprecherin dazu. Zum einen sollen dadurch Reisende und die Polizeikräfte selbst geschützt werden, zum anderen diene die Aktion aber vor allem auch zur Prävention und Sensibilisierung der Bevölkerung. "Wir wollen die Menschen sensibilisieren, dass ein gefährlicher Gegenstand auch ein Alltagsgegenstand sein kann", so die Sprecherin. Diese Gegenstände könnten in Gefechtssituationen sehr schnell zur Waffe umfunktioniert werden und dann auch gegen einen selbst verwendet werden.

Zuletzt gab es ein solches zeitweises Waffenverbot im Sommer 2023 am Hauptbahnhof. "Wir konnten nach der letzten Allgemeinverfügung eine positive Bilanz ziehen, weshalb wir sie auch in diesem Jahr erneut durchführen", betont Markl. Zu genaueren Zahlen will sich die Bundespolizei erst am Montag äußern.

Warum kein generelles, dauerhaftes Verbot?

Viele unserer Userinnen und User fragten auch, warum es kein generelles Verbot von Waffen am Hauptbahnhof gibt, wenn dieser doch als Hotspot für Straftaten gilt. Laut Bundespolizistin Markl sei das allerdings ein "tiefgreifender Eingriff in die Grundrechte". Eine solche dauerhafte Maßnahme müsse verhältnismäßig sein und vor Gericht bestehen können. "Das wäre hier nicht gegeben, deshalb nur der beschränkte Zeitraum", so die Sprecherin.