3G-Regel im ÖPNV

"Bitte die Impfnachweise vorzeigen": So laufen die Kontrollen in der Nürnberger U-Bahn

2.12.2021, 14:18 Uhr
Auf der Linie der U1 am Weißen Turm: Polizeibeamte überprüfen, ob die Fahrgäste in der Nürnberger U-Bahn nachweisen können, dass sie entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

© Alexander Brock Auf der Linie der U1 am Weißen Turm: Polizeibeamte überprüfen, ob die Fahrgäste in der Nürnberger U-Bahn nachweisen können, dass sie entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

U-Bahn-Haltestelle "Rothenburger Straße". Ein Mann mit Handy am Ohr geht auf den Waggon zu, will einsteigen. Den Fuß hat er schon auf der Schwelle, dann hebt er seinen Blick und schaut in den Zug: Polizisten in schwarzem Overall und Teams der Verkehrsaktiengesellschaft (VAG) kontrollieren Fahrgäste. Der Mann mit dem Handy am Ohr hält kurz inne, tritt dann zurück und wendet sich auf dem Bahnsteig vom Zug ab. Einer Kontrolle wollte er offenbar entgehen - und hatte Glück. Polizei und VAG-Mitarbeiter sind schwer beschäftigt, bemerken ihn nicht.

3G gilt ab dem Fahrkartenentwerter

Es ist eine Schwerpunktaktion, Einheiten der Bereitschaftspolizei (BePo) in Zusammenarbeit mit VAG-Kontrolleuren setzen sie im U-Bahn-Netz der Stadt um. Die Mitarbeiter des städtischen Verkehrsunternehmens fordern die Fahrgäste auf, ihre Tickets vorzuzeigen; die Einsatzkräfte der Polizei unterstützen bei den 3G-Kontrollen (genesen, vollständig geimpft, getestet). Seit dem 24. November gilt die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes - nicht erst im U-Bahn-Waggon, sondern bereits ab dem Fahrkartenentwerter. "Bisher treffen wir bei Fahrgästen auf große Akzeptanz", sagt Markus Feder, Leiter der Polizeipressestelle Mittelfranken. "Die Zahl der uneinsichtigen Personen bewegt sich im einstelligen Prozentbereich."

Die U-Bahn fährt weiter. Die Polizeibeamten bitten die Zugestiegenen um die Nachweise. Die meisten Fahrgäste zeigen eine Impfbestätigung: einige den gelben Papier-Impfpass, die meisten aber den digitalen Nachweis auf ihrem Smartphone. Eine App auf dem Diensthandy der Beamten hilft. Der QR-Code wird eingescannt, erscheint ein grüner Haken, ist der Nachweis echt. Außerdem verlangen die Einsatzkräfte den Personalausweis oder alternativ den Reisepass.

Ein Blick über die Landesgrenze verrät: Seit 1. Dezember reicht in Baden-Württemberg das gelbe Impfbuch mit dem Nachweis des Corona-Impfstatus nicht mehr aus. Zum Auslesen müssen die Menschen ihn in digitaler Form dabei haben. Der Hintergrund: Die Regierung dort geht davon aus, dass damit mehr Sicherheit vor Impfpass-Fälschungen erreicht werden kann. Menschen ohne Smartphone hilft der digitale Nachweis in Papierform, auf dem ein QR-Code ist, der dann eingescannt wird.

Polizei belehrt und verwarnt

Woran erkennen Polizisten aber, dass ein Impfbuch gefälscht ist? Sofort feststellen lasse sich das nicht, sagt Polizeisprecher Michael Konrad. "Eine Person beispielsweise, die um die 40 Jahre alt ist, erregt Verdacht, wenn sie in ihrem Impfbuch nur zwei Biontech-Aufkleber hat, ansonsten aber keinen weiteren Nachweis über eine andere Impfung wie Diphterie, Masern oder Mumps", erklärt er.

Irgendwo zwischen Hauptbahnhof und Plärrer zeigt ein Fahrgast dann doch ein wenig Unverständnis: "Geht das denn jetzt jeden Tag so, dass hier kontrolliert wird?", fragt er eine Polizistin, während er seine Taschen nach dem Impfbuch abtastet. Das findet er auch, aber nicht seinen Personalausweis. Die Beamtin belehrt und verwarnt den Mann mündlich. "Beim nächsten mal müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen", sagt sie.

Eine junge Frau zwei Reihen weiter vorne hält einem Polizisten ihr Smartphone vor die Nase, der scannt den QR-Code ein: Der grüne Haken erscheint. "Vielen Dank", sagt er und schiebt nach: "den Ausweis bitte noch." Ohne ein Wort zu sagen, deutet die junge Frau an, das Smartphone einfach umzudrehen. Ihren Personalausweis hat sie auf den Rücken ihres Handys geklebt.

Mit dem Ellenbogen zugeschlagen

Auch wenn die große Mehrheit die 3G-Kontrollen akzeptiert, kommt es hin und wieder doch zu handfesten Auseinandersetzungen mit Beamten. So war am vergangenen Montag ein 40-Jähriger geflohen, als eine Polizeistreife und VAG-Fahrkartenkontrolleure gemeinsam die 3G-Nachweise in einem Zug der U1 überprüften. Passanten haben nach der Corona-Kontrolle am Plärrer sogar versucht, die Festnahme zu verhindern. Einer hielt einen Beamten fest, ein anderer schubste dessen Kollegen, der dann zu Boden fiel. Den Flüchtenden verloren die Polizisten dennoch nicht aus den Augen, holten ihn ein und nahmen ihn am Petra-Kelly-Platz fest. Der 40-Jährige schlug dabei einen Polizisten mit dem Ellenbogen ins Gesicht, der Beamte war verletzt.

Hat ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis dabei, muss er im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld rechnen. "Bei einem Erstverstoß kommt ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro auf ihn zu. Ist jemand uneinsichtig und hat bereits mehrfach gegen die 3G-Regel im Öffentlichen Nahverkehr verstoßen, kommt ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro in Betracht", erklärt Polizeisprecher Markus Feder.

Nach Angaben der VAG gilt die 3G-Regel im ÖPNV "längstens bis voraussichtlich 19. März 2022". Die 3G-Regelung "gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Schülerinnen und Schüler, die in ihren Schulen regelmäßig getestet werden. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin."

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