Bundesrat: E-Scooter dürfen weiterhin auf Gehwegen parken

14.2.2020, 19:42 Uhr
E-Scooter prägen das Bild der Nürnberger Innenstadt. Manchmal stehen die Fortbewegungsmittel am richtigen Platz.

© Peter Schulze-Zachau E-Scooter prägen das Bild der Nürnberger Innenstadt. Manchmal stehen die Fortbewegungsmittel am richtigen Platz.

Es wäre im Trubel um das Tempolimit fast untergangen, doch für die Anbieter von E-Scootern war die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), über die am Freitag im Bundesrat entschieden wurde, eine kleine Zitterpartie. Denn dort stand eine Änderung zur Abstimmung, die das Abstellen der Leih-Roller auf Gehwegen verboten hätte - außer die jeweilige Stadt erlaubt dies explizit.

Nach der Entscheidung des Plenums konnten die Unternehmen allerdings aufatmen. Für Verleiher und Kunden bleibt alles beim Alten, die Roller dürfen weiterhin wie gewohnt geparkt werden, auch wenn das in zahlreichen Kommunen immer wieder für Ärger sorgt. Gleiches gilt für Leihfahrräder. Keine ganz unwichtige Entscheidung: Wenn es anders gekommen wäre, "hätte das wahrscheinlich bedeutet, dass in einigen Städten Elektroroller nicht mehr angeboten werden dürfen", erklärt Claus Unterkircher, General Manager beim Verleiher Voi für den deutschsprachigen Raum.

Das Unternehmen sieht in der Entscheidung ein positives Signal. "Mit dem Beschluss, dass öffentlicher Raum für alternative Mobilitätsangebote weiterhin frei nutzbar bleibt, hat der Bundesrat ein Zeichen für die Verkehrswende gesetzt", sagt Unterkircher.

Bußgelder sollen erhöht werden

Wenn es nach dem Bundesrat geht, soll das Fahren mit den Scootern in Zukunft trotzdem stärker reglementiert werden. Das Plenum forderte Anpassungen bei den Bußgeldregeln. So soll das Fahren auf Gehwegen mit mindestens 100 Euro bestraft werden. Bisher liegt das Bußgeld bei 15 Euro.

Im Rahmen der StVO-Novelle hat der Bundesrat am Freitag auch über ein generelles Tempolimit auf Autobahnen abgestimmt. Im Plenum fand sich für eine entsprechende Forderung des Umweltausschusses allerdings keine Mehrheit.

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