Corona-Ausbrüche in Schulen und Horten: Das müssen Eltern beachten

8.10.2020, 11:47 Uhr
Schulkinder müssen auf dem Schulgelände coronabedingt einiges beachten. Doch ein positiver Corona-Fall stellt Kinder und Eltern vor noch größere Herausforderungen. 

© Philipp von Ditfurth/dpa Schulkinder müssen auf dem Schulgelände coronabedingt einiges beachten. Doch ein positiver Corona-Fall stellt Kinder und Eltern vor noch größere Herausforderungen. 

Allein in Nürnberg sind momentan etliche Schüler und Kindergartenkinder in Quarantäne. Wegen des Corona-Virus mussten Klassen an zwei Grundschulen, zwei Mittelschulen, drei Gymnasien, einer Berufsschule, einer Fachoberschule und einer Berufsoberschule geschlossen werden. Auch die Gruppen zweier Kindertagesstätten mussten dicht machen. Die gute Nachricht: Die betroffenen Einrichtungen werden laut Gesundheitsamt im Laufe der nächsten Tage beziehungsweise in den nächsten ein bis zwei Wochen wieder öffnen können. Die Schlechte: Viele Eltern fühlen sich von dem Amt schlecht, widersprüchlich oder gar nicht informiert und zudem unverhältnismäßig belastet.


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Beispiel eins:

Die Eltern eines achtjährigen Jungen wurden neulich vom Hort in Nürnberg-Zerzabelshof angerufen, sie mögen wegen eines Corona-Falls sofort ihr Kind abholen — das Kind wurde in den Folgetagen zwei Mal negativ getestet und entwickelte auch keine Symptome. Dennoch musste der Grundschüler als Kontaktperson zwei Wochen in Quarantäne. 14 Tage keine Freunde treffen, keinen Sport, keine Schule: Ihr Sohn habe sehr gelitten und mehrmals Tränen in den Augen gehabt, berichtet die Mutter. Die Eltern und die größere Schwester durften dagegen laut Gesundheitsamt die Wohnung verlassen und in die Arbeit/Schule gehen. Dies sei ihrem Sohn kaum vermittelbar gewesen, sagt die Mutter. "Das ist auch mir völlig unverständlich."
Sie kritisiert das Vorgehen des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg. So habe die Behörde das Ergebnis des zweiten (negativen) Tests, wie sie zufällig herausfand, nicht zeitnah, sondern erst auf Nachfrage der Mutter bekanntgegeben.

Gesundheitsreferentin Britta Walthelm erklärt dazu: "Die Situation in allen Gesundheitsämtern ist angespannt." Generell müssten die Eltern aber wissen: Enge Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten unterliegen einer Quarantäne von mindestens 14 Tagen. Auch wenn die Kontaktperson keine Symptome entwickelt und die Tests negativ bleiben, bleibt es bei den zwei Wochen. Nur so könne eine mögliche Infektion ausgeschlossen werden. Oberstes Ziel sei es, Infektionsketten zu unterbrechen. Und das könne man nur so durchsetzen. Britta Walthelm: "Ich bin selbst Mutter eines kleinen Kindes. Ich weiß, dass wir den Eltern derzeit viel zumuten."

Die Eltern haben sich bei der Betreuung des Kindes abgewechselt und dabei ihren Resturlaub komplett aufgebraucht. Die Mutter sagt: "Die Angst ist da: Wie organisieren wir das beim nächsten Mal?" So gibt es für erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, einen Entschädigungsanspruch. Zudem können gesetzlich Versicherte so genannte "Krankentage" nehmen, um erkrankte Kinder betreuen zu können. Diese Hilfe wurde wegen Corona aufgestockt. Wenn Eltern daheim kranke Kinder betreuen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Kinderkrankengeld. Eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums verweist darauf, dass unter Umständen dies auch in der Quarantäne - aber eben nur wenn das Kind krank ist - in Anspruch genommen werden kann. Die Sprecherin schränkt jedoch ein: "Die konkrete Entscheidung über den Leistungsanspruch kann aber nur die zuständige Krankenkasse im Einzelfall treffen."

Gibt es Überlegungen, die Quarantäne zu verkürzen? Dazu teilte die Sprecherin des Ministeriums mit: "Hierzu laufen derzeit Abstimmungen zwischen Bund und den Ländern. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor."

Beispiel zwei:

Schlechte Erfahrungen hat auch eine Mutter gemacht, deren Kind eine Kita in Eberhardshof besucht. Alle 150 Kinder im Kita-, Kindergarten- und Schulalter mussten sich nach zwei Corona-Fällen in der Einrichtung in 14-tägige Quarantäne begeben. Ein Reihentest an der Kita verlief unorganisiert — zum Teil mussten die Kinder und ihre Eltern zwei Stunden in einer Schlange bis zur Testung warten. Für die Eltern sei es verständlicherweise schwer gewesen, hier den Mindestabstand einzuhalten. Das Gesundheitsamt wies Beschwerden der Eltern zurück mit dem Hinweis, dass ein externer Dienstleister mit dem Reihentest beauftragt gewesen sei.
Eigentlich werden enge Kontaktpersonen — bei Kindern sind es die Eltern — täglich vom Gesundheitsamt angerufen, um beim Auftreten von Krankheitssymptomen schnell reagieren zu können. Doch die Mutter erlebte, dass dieser Anruf sehr oft ausblieb. Zudem hatte auch sie (wie im ersten Fall) den Eindruck, dass die Ergebnisse des Reihentests verzögert mitgeteilt wurden. "Die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt war sehr schwer, es war sehr frustrierend", klagt die Mutter.
Dazu sagt Gesundheitsreferentin Britta Walthelm: "Wenn es Engpässe gibt, priorisieren wir." Das bedeutet: Kommt die Behörde mit der Arbeit nicht mehr nach, kümmert sie sich hauptsächlich um die akuten Fälle. Und so kann es vorkommen, dass Ergebnisse von Reihentests nicht zeitnah weitergegeben werden — bitter für die Eltern.


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Wegen Personalengpässen könne es auch sein, dass Kontaktpersonen ohne Symptome nicht täglich angerufen würden. Walthelm: "Wir bieten für Kontaktpersonen ein E-Formular an, das mit unserer Datenbank verbunden ist. Dort können Kontaktpersonen sich selbstständig jeden Tag melden und die Fragen beantworten, die wir auch am Telefon durchgehen." Dadurch will das Amt herausfinden, ob eventuell Corona-Symptome auftreten oder ob sich die Person an die Quarantäne hält. Die Referentin berichtet: "Diese Möglichkeit nehmen im Moment leider nur etwa zehn Prozent der Kontaktpersonen in Anspruch."
Zudem arbeitet das Gesundheitsamt selbst mit ständig wechselnden Vorgaben. So gelten für die Bereiche Schule und Kita jeweils unterschiedliche Sonderregelungen, die sich je nach Lage auch noch verändern. Britta Walthelm: "Wir haben seit März etwa 500 Schreiben zu Corona von den Ministerien erhalten."

Beispiel drei:

Katharina M. (41) aus Worzeldorf ist ebenso schwer verwundert. Seit ein Kind beziehungsweise Lehrer — das wurde nicht bekannt gegeben — als Corona-verdächtig in den Klassen ihrer Kinder an der Max-Beckmann-Grundschule galt, musste ihr kompletter Nachwuchs zuhause bleiben. Eigentlich, denn Einkaufen mitsamt Anhang durfte sie offenbar. "Warum darf ich mit meinen Kindern einkaufen gehen, aber nicht zur Schule?", fragt sich die Mutter. Die Schule hätte ihr nämlich nach Rücksprache erklärt, sie dürfe alles mit ihren Kindern machen, nur nicht in die Schule kommen, sagt Katharina M. (Namen der Betroffenen geändert). "Ich halte mich vernünftig an alle Vorschriften und will auf keinen Fall ein Bußgeld kassieren", betont sie, der tiefere Sinn erschließt sich ihr trotzdem bislang nicht.

Vermutlich ist sie einer falschen Auskunft aufgesessen: "Bis das Testergebnis eines Schülers, der als Verdachtsperson läuft, bekannt ist, müssen sich die Mitschüler in häusliche Quarantäne begeben", betont die Chefin des Gesundheitsamtes Katja Günther auf Nachfrage.
Und noch etwas verwirrt Katharina M.: Ihr kleiner Sohn, der einen Kindergarten besucht, sollte vorerst auch zu Hause bleiben. Befreundete Eltern mit größeren Geschwisterkindern, die bereits auf weiterführende Schulen gehen, durften ihren Nachwuchs allerdings nach eigenem Ermessen zur Schule schicken. "Muss ich das verstehen?", fragt sich die Mutter.


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"Das ist doch irre, da geht es um zwei Verdachtsfälle und über 100 Menschen sind betroffen", sagt sie. "Wieso gibt es für verdächtige Schüler eigentlich keine Corona-Schnelltests, die binnen weniger Stunden Klarheit bringen?". Schließlich gibt es am Staatstheater Nürnberg ein solches Verfahren längst für alle erkrankten Schauspieler, um vor jeder Vorstellung sicherzugehen. "Ein Schnelltest würde uns nicht weiterhelfen, da die Quarantäne weiterbestehen muss", sagt Katja Günther. Sobald ein Kind in der Klasse positiv getestet würde, müssten die Schüler, die Kontakt in der Klasse hatten, für 14 Tage in Quarantäne. "Bei allen Kindern täglich einen Schnelltest zu machen, wäre auch nicht möglich."

Beispiel vier:

Sarah K. (32), Mutter von drei Kindern, hat nach 14 Tagen "Kind in Quarantäne" endgültig genug von Informationschaos und den Härten gegenüber den Kindern. Sie tritt vehement für bessere Lösungen ein und hat deshalb ein Schreiben ans Kultusministerium, an das Gesundheitsamt, den Kinderschutzbund und weitere Adressaten geschickt. Eine Antwort bekam sie nicht - alles andere hätte sie aber auch überrascht bei dem Chaos, sagt sie.

Ihr achtjähriger Sohn, der die Viatisschule in Zerzabelshof besucht, war wegen eines Corona-Falls in seiner Klasse zwei Wochen kerngesund daheim. Die Vorschriften für daheim gleichen dabei einem Horrorszenario: Nach Aussage des Gesundheitsamtes hätten die Eltern und die Geschwister nämlich nicht mehr eng mit ihm zusammentreffen dürfen. "Ein gesundes Kind alleine einsperren für 14 Tage, das geht wohl in unserer Gesellschaft?", fragt seine Mutter entsetzt. Streng genommen, hätte das Kind nämlich in einem Zimmer isoliert werden müssen und nicht mehr mit der Familie essen oder lesen dürfen. Allein der Umstand, dass der Sohn nur im Haus, ohne Freunde, ohne Bewegung an der frischen Luft saß, war jedoch schlimm genug für ihn.

Die Regeln sind jedoch so: "Kinder, die als enge Kontaktpersonen zu Hause bleiben, sollten sich - wenn möglich (abhängig von der Eigenständigkeit der Kinder) von anderen Familienmitgliedern absondern", betont Gesundheitsamtschefin Katja Günther. Hintergrund sei, dass, wenn ein Kind doch positiv wird, sich sonst alle Personen der Familie, die mit diesem Kind Kontakt hatten, in 14-tägige Quarantäne müssten.

"Das ist doch nicht verhältnismäßig", erwidert die Mutter. Und wählt einen drastischen Vergleich: "Wenn ein Hund 14 Tage allein daheim gelassen wird, greift sofort der Tierschutzbund ein. Aber mit Kindern kann man es offenbar machen?" Sie sei geschockt, was man Kindern da antue, zumal es genug gäbe, die unter familiären Problemen litten, in engen Wohnungen lebten, ohne Garten. Und: An keinem Tag habe auch nur ein Mensch von Amtsseite gefragt - bis auf die Lehrerin - wie es ihrem Sohn eigentlich geht. "Schlecht" hätte sie antworten müssen, "er fühlt sich wie eingesperrt".

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