Rehabilitation

Fränkischer Politiker kämpft um seinen Ruf

12.5.2021, 06:57 Uhr
Fränkischer Politiker kämpft um seinen Ruf

© Harald Sippel, ARC

Christian Pech, Ex-Vize-Landrat im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat einen Strafprozess überstanden, aber wie steht es um den Verlust des Vertrauens in der Bevölkerung? In der eigenen Partei? Wie steht der Kreistag zu ihm und wie der amtierende Landrat Alexander Tritthart (CSU) als Dienstherr? Und wie wohl die Wählerinnen und Wähler im Landkreis denken?

Fränkischer Politiker kämpft um seinen Ruf

© a-afp-20210507_141004-7.jpg, AFP

Verkürzt formuliert geriet Christian Pech im Oktober 2017 im Zusammenhang mit mutmaßlichem millionenschweren Zollbetrug mit Solarmodulen aus China ins Visier der Ermittler, nicht als führender Kopf der einen Betrug erdachte, er war als Vertriebsmitarbeiter der Beihilfe verdächtig. Vier Wochen saß er in U-Haft, Anfang Dezember 2017 wurde er von der Landesanwaltschaft als Vize-Landrat suspendiert. Heute stellt sich heraus: wegen nichts. Jedenfalls rechtlich betrachtet.

Forderung nach Schadenersatz

Die Landesanwaltschaft formulierte als Disziplinarbehörde Ende 2017 Christian Pech werde nur "vorläufig des Dienstes enthoben". Juristisch einwandfrei. Doch tatsächlich ist heute seine politische Karriere zerstört, die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen und die Ausübung seiner vollen sechsjährigen Amtszeit als gewählter Ehrenbeamter des Landkreises wurde ihm untersagt.

Gerade hat Rainer Roth, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, bei der Landesanwaltschaft beantragt, das Disziplinarverfahren gegen Christian Pech einzustellen. Auch Schadenersatz wird geltend gemacht: Zwar war er als Politiker im Ehrenamt tätig, doch auch hier werden Sitzungsgelder bezahlt und Aufwandsentschädigungen - und doch geht es hier nur vordergründig ums Geld.

Unschuldsvermutung? Er verlor sein Amt weit vor dem Urteil

Tatsächlich spricht Anwalt Roth von massiver Vorverurteilung. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Doch Pech verlor seinen Posten dreieinhalb Jahre vor dem Urteilsspruch.

Im vergangenen Jahr wurde der Kreistag im Erlangen-Höchstadt neu gewählt, Pech stellte sich zur Wahl. Nicht als amtierender Vize-Landrat, sondern als verdächtiger Straftäter. Er schaffte es am Ende nur auf einen Nachrückerplatz.

Und heute? Bedeutet der vorläufige Schlussstrich unter dem Strafverfahren, dass das Vorgehen der Staatsanwälte und der Medien von Anfang an unberechtigt war?

Gerät ein Amtsträger in ernsthaften Verdacht, recherchieren Journalisten und Staatsanwälte ermitteln - ohne Ansehen von Person und Amt, so verlangt es der Rechtsstaat. Und alles andere würde Journalisten und Ermittlern als Kneifen vor einem Politiker ausgelegt.

Kämmerer im Visier der Ermittler

Es ist Zufall, dass erst im vergangenen Jahr, ebenfalls im Landkreis Erlangen-Höchstadt, auch der Kämmerer der Stadt Herzogenaurach für Schlagzeilen sorgte.

Auch gegen ihn läuft ein disziplinarrechtliches Verfahren. Der Buchhalter engagierte sich, bereits bevor er die Stelle als Kämmerer antrat, für den Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken. Er verwaltete den Zweckverband quasi allein im Homeoffice. Eine Doppelbelastung, für die er sich selbst über die Buchhaltung des Zweckverbandes ein Darlehen über 54.000 Euro gewährte, mit weniger Zinsbelastung als er als gewöhnlicher Kreditnehmer bei einer Bank berappt hätte.

Doch er steckte keinen Cent in die eigene Tasche, zahlte das Geld zurück, zeigte sich im September 2016 selbst an und kam im Oktober 2020 im Strafverfahren mit elf Monaten Freiheitsstrafe , ausgesetzt zur Bewährung, davon - damit ist es für ihn als Beamten grundsätzlich möglich, seinen Status zu behalten. Eine "bescheuerte Tat", so gab er vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zu und sicher hätte er sein Tun leicht mit gefälschten Belegen verschleiern können.

Stadt hielt an Kämmerer fest

German Hacker (SPD), Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach, informierte damals, während gegen den Kämmerer noch ermittelt wurde, den Stadtrat. Und da man in der Stadt mit dem Kämmerer zufrieden war, hielt man damals an ihm fest. Als drei Jahre später Anklage erhoben wurde, ging das disziplinarrechtliche Verfahren an die Landesanwaltschaft - und ganz anders als im Fall von Christian Pech wartete die Disziplinarbehörde bis zum Urteil im Herbst 2020. Erst dann wurde der Kämmerer suspendiert, getreu der Unschuldsvermutung.

Doch auf politischer Ebene führte das Urteil zu heftigen Diskussionen: Denn nun erklärten die CSU und die Junge Union als Oppositions-Fraktionen im Stadtrat Herzogenaurach, dass die festgestellten Taten dem "Ansehen der Stadt und ihrer Mitarbeiter nachhaltig schaden". Bis heute steht die abschließende Bewertung der Landesanwaltschaft aus.

Der juristische Schlussstrich ist auch in Sachen Christian Pech noch nicht ganz gezogen. Im Kreistag Erlangen-Höchstadt hat Landrat Alexander Tritthart (CSU) festgestellt, dass der Freispruch des Landgerichts Nürnberg-Fürth noch nicht rechtskräftig ist, das letzte Wort liegt beim Bundesgerichtshof, die Staatsanwaltschaft wird in Revision gehen.


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"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!"

Doch dabei handelt es sich nur um die rechtliche Überprüfung des Urteils, eine erneute Beweisaufnahme findet in Karlsruhe nicht statt. Auch German Hacker will sich zu juristischen Fragen nicht äußern, doch als Vorsitzender der SPD-Kreisfraktion Erlangen-Höchstadt hatte er angeregt, dass auch der amtierende Landrat Alexander Tritthart mitwirken solle, um nun Christian Pech vollständig zu rehabilitieren.

Müssen sich Politiker nun moralischer verhalten als Bürger? In einer Demokratie ist ein Politiker Bürger wie jeder andere auch. Dazu passt, dass das Disziplinarrecht unterscheidet, ob ein Beamter im Dienst oder außerhalb seines Dienstes gegen Pflichten verstößt - und dies schon deshalb, weil Fehlverhalten im Amt bedeutet, dass sich der Amtsinhaber nicht korrekt verhält, während er für den Bürger tätig ist. Und das beinhaltet die Gefahr der Politikerverdrossenheit. Denn das Amt, in das ein Politiker gewählt wurde, übt er schließlich nicht als Privatperson aus, sondern treuhänderisch – für die Bürger. Und in dieser Hinsicht gelten höhere Ansprüche als für Privatleute.

"Hier wird mit zweierlei Maß gemessen", poltert Rechtsanwalt Rainer Roth. Er sieht die Doppelmoral an anderer Stelle. Seit Monaten erschüttert die Maskenaffäre die CSU-Fraktion im Landtag, doch bislang wurde die Immunität keines Abgeordneten aufgehoben, doch auf kommunaler Ebene wurde dagegen hart durchgegriffen. "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen", sagt Roth.


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