Infektionsschutz: Gab es vorgetäuschte Privat-Partys in Nürnberger Clubs?

19.8.2020, 15:57 Uhr
Ausgehen, Tanzen, Feiern, den Alltag hinter sich lassen: Im Moment geht das nicht. Bars, Discos und Clubs leiden besonders unter der Corona-Krise.

© Foto: Michael Matejka Ausgehen, Tanzen, Feiern, den Alltag hinter sich lassen: Im Moment geht das nicht. Bars, Discos und Clubs leiden besonders unter der Corona-Krise.

Der Eintritt für das, was während der Corona-Pandemie eigentlich unmöglich sein sollte, kostet zehn Euro. Eine Party in einem Nürnberger Club, bei dem sich Menschen, die sich nicht unbedingt kennen, treffen, flirten und Cocktails trinken. Offiziell handelt es sich um eine Privat-Feier, zwangsläufig, denn nur solche Veranstaltungen sind aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit erlaubt. Das, was sich in der Innenstadt-Discothek abspielte, dürfte mit geschlossener Gesellschaft aber nur bedingt etwas zu tun gehabt haben.


Düstere Aussichten für Bars, Clubs und Diskotheken


Das System funktioniert offenbar so: Über soziale Netzwerke verabreden sich bis zu 100 Menschen und mieten sich in einer Discothek ein, die Kosten dafür werden über den Eintritt und einen Mindestverzehr an Getränken bezahlt. Die Wertmarken gibt es am Eingang. Der Einlass findet nur zu fixen Zeiten statt, wer im Club ist, der bleibt auch dort. Nur wer vorher auf der Gästeliste steht, der darf ins Innere - und feiern. Fast wie vor der Corona-Pandemie, mit etwas mehr Platz, dafür ohne Mindestabstand und Maske.

Seit einigen Wochen sind Privatfeiern in Bayern wieder erlaubt. Geburtstage, Hochzeiten, besondere Anlässe. Im Freien dürfen bis zu 200, in geschlossenen Räume maximal 100 Menschen zusammenkommen. Sind also Partys wie die in Nürnberg auch zulässig? Nein, sagt Robert Pollack vom Ordnungsamt. "Erlaubt sind nur echte geschlossene Gesellschaften." Der Einladende, erklärt er, müsse die Personen kennen. Feiern mit wild zusammengewürfelten Personen seien weiter nicht erlaubt.

Polizei schaut öfters vorbei

Die Gästelisten, erklärt Pollack, gehen dabei nicht automatisch an die Polizei und das Ordnungsamt. Sie müssen nur für den Fall einer Kontrolle vorgehalten werden. Bei den Club-Betreibern, die ihre Räume vermieten, liege eine gewisse Sorgfaltspflicht - sie sollten bei den Veranstaltern zumindest erfragen, zu welchem Anlass gefeiert wird.

Automatische Kontrolle der Privatfeiern gibt es nicht. Mehrere Club-Betreiber bestätigen den Nürnberger Nachrichten aber, dass die Polizei schon mal nachfrage, wenn am Wochenende im Inneren der Discotheken gefeiert wird. "Das kann auch über Stichproben passieren", sagt Pollack vom Ordnungsamt. Die Vermietung ihrer Räumlichkeiten für Privatfeiern - etwa Hochzeiten oder Geburtstage - hält viele Clubs derzeit über Wasser. Gleich mehrere Lokalitäten in der Innenstadt setzen auf das Modell, um zu überleben. In den allermeisten Fällen seien das auch legitime Anlässe und die Partys deshalb erlaubt, trotz Corona, so die Behörden.

"Werden am Wochenende genauer hinschauen"

Am vergangenen Wochenende griff die Polizei in München gleich mehrfach ein. Einige illegale Partys mussten in der Landeshauptstadt beendet werden. In einem asiatischen Restaurant tanzten gut 150 Menschen ohne Maske und Mindestabstand, in einer Bar waren es 50. Die Veranstaltungen wurden aufgelöst.

In Nürnberg ist es verhältnismäßig ruhig. Bislang, sagt Pollack, habe man keine größeren Probleme mit Privatfeiern. "Wir haben allen Discotheken mitgeteilt, was eine geschlossene Gesellschaft ist." Der Vorfall in der Innenstadt-Disco sei den Behörden bislang nicht bekannt gewesen. "Wir werden der Sache aber nachgehen und am kommenden Wochenende genauer hinschauen." Dann ist bereits eine neue Party unter dem Titel "Volume 2" geplant.