Absagen für fünf Stadtteile

Kirchweih-Spaß bleibt weiter tabu

2.8.2021, 13:43 Uhr
Das klassische Kärwa-Vergnügen fällt weiter Corona zum Opfer - aber verschiedene Buden dürfen aufgestellt werden. 

© Wolfgang Dressler Das klassische Kärwa-Vergnügen fällt weiter Corona zum Opfer - aber verschiedene Buden dürfen aufgestellt werden. 

Darauf waren die Bürger von Langwasser, Wöhrd, St. Leonhard, Großgründlach und Neunhof wahrscheinlich längst eingestellt. Jetzt traf die offizielle Mitteilung ein: Weder in Langwasser - wo es vom 13. bis 16. August geplant war - noch in Wöhrd (ursprünglich geplant vom 20. bis 24. August) und St. Leonhard (geplant vom 17. bis 21. September) darf und kann gefeiert werden.

Dabei hatte es in Langwasser auch schon vor Corona verschiedene Probleme gegeben. Ebenso werden die vom Bürgeramt Nord ausgerichteten Stadtteilkirchweihen Großgründlach (geplant vom 6. bis 10. August) und Neunhof (geplant vom 10. bis 13. September) abgesagt.

Über die für August und September geplanten Kirchweihen in Reichelsdorf, Höfles, Schnepfenreuth und Kraftshof informieren die jeweiligen privaten Veranstalter. Michael Fraas, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent der Stadt Nürnberg, sagt hierzu: "Auch wenn die Vorschriften der Bayerischen Staatsregierung Veranstaltungen unter strengen Voraussetzungen zulassen, so wären zum Beispiel die Erfassung der Besucherinnen und Besucher, Einlasskontrollen oder eine Umzäunung des jeweiligen Areals bei einer Stadtteilkirchweih nicht darstellbar." Nur mit diesem Aufwand kann derzeit das NürnBärLand auf dem Volksfestplatz stattfinden, das jeweils von Donnerstag bis Sonntag geöffnet ist.

Anstelle der abgesagten Kirchweihen gibt es einzelne Schaustellerverkaufsstände im Stadtgebiet, an denen zumindest etwas Kirchweihatmosphäre geschnuppert werden kann. Insbesondere wird es mit dem Format "Sommertage in den Stadtteilen" in Langwasser und St. Leonhard zu den ursprünglichen Kirchweihterminen einzelne Buden und ein gastronomisches Angebot geben. Auch in Großgründlach und in Neunhof sind einzelne Schaustellergeschäfte vorgesehen.

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