Land unter im Knoblauchsland: Streit um Hochwasserschutz

6.2.2021, 05:30 Uhr
Was wie ein See aussieht, ist tatsächlich Hochwasser entlang der Würzburger Straße zwischen Großgründlach und Boxdorf.

© Dieter Zeitler, NNZ Was wie ein See aussieht, ist tatsächlich Hochwasser entlang der Würzburger Straße zwischen Großgründlach und Boxdorf.

Jahrhunderthochwasser? Davon sind sie derzeit in Neunhof noch weit entfernt, sagt Willi Kretzschmar. Trotzdem laufen die Entwässerungsgräben dort bereits über, weiß der Landwirt. Weil sich der schmelzende Schnee und der Regen mischen, ist die Wassermasse zu groß. Vor allem für die Gründlach, an der seit Jahren auch der Biber wieder zuhause ist. "An den Biberdämmen ist das Wasser einfach abgeprallt und in die Gräben gelaufen", sagt Kretzschmar.

Neue Schutzmaßnahmen kommen

Zumindest konnte das Hochwasser über den Weg am Kraftshofer Forst abfließen, "sonst wäre es komplett auf die Dorfseite gekippt". Kretzschmar befürchtet, dass genau das in Zukunft öfter passiert. Denn der Waldweg soll erhöht werden, damit die Wassermassen nicht bis Kraftshof vordringen. So lautet eine der Hochwasserschutzmaßnahmen, die die Stadt beschließen will. Und gegen die Willi Kretzschmar und andere Betroffene sich wehren.

Nicht die Bäche, sondern das Fass droht in Neunhof, Großgründlach und den anderen Orten überzulaufen. Schuld daran sind zwei Verfahren: die Pläne zum Hochwasserschutz und für das Überschwemmungsgebiet, das die Stadt festsetzen will. Beides ist nicht neu, seit zehn Jahren arbeitet die Verwaltung mit dem Wasserwirtschaftsamt schon daran.

Stadt verlängert Einspruchsfrist

Trotzdem kommt es für viele im Knoblauchsland überraschend, als beide Verfahren Ende Dezember im Amtsblatt veröffentlicht werden - mit einer Einspruchsfrist bis 11. Januar. "Mal ehrlich: Wer schaut denn da rein?", ärgert sich Willi Kretzschmar. Auch die Bürgervereine vor Ort und der Bauernverband schalten sich ein.

Sie suchen das Gespräch mit der Stadt, das zuständige Umweltreferat reagiert und verlängert die Einspruchsfrist, erst bis Ende Januar, später bis zum 15. Februar. Mit einer Einschränkung: Beschwerden können nur noch über die Vereine und Verbände eingereicht werden, sagt Jochen Loy, Geschäftsführer beim Bayerischen Bauernverband. "Wer ein Problem hat, muss zum Bürgerverein und kann das dort vortragen."

Ehrenamtliche kommen an ihre Grenzen

Das bringt die ehrenamtlich geführten Gruppen an ihre Grenzen. "Wir sind jetzt der Briefträger, das ist wirklich schwierig", sagt Thomas Röhrich. Er ist Vorsitzender des Bürgervereins Alt-Gründlach, der in den vergangenen Wochen vom Schaukasten über die Homepage oder den Vereinsbrief bis zur Mundpropaganda alle Wege genutzt hat, um die zu informieren, deren Grundstücke eventuell betroffen sind.

Ein Warnhinweis in Großgründlach, der in diesen Tagen ernst zu nehmen ist.

Ein Warnhinweis in Großgründlach, der in diesen Tagen ernst zu nehmen ist. © Helmut Bresler, NNZ

"Wir sind auch moralisch dazu verpflichtet", sagt Armin Brunner, erster Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Neunhof. Er weiß, dass die Information der Stadt im Amtsblatt formal ausreichend ist, "trotzdem wird das seit zehn Jahren angeschoben und wenn der Sarg zugenagelt wird, kriegt es keiner mit".

Viele Gespräche vor Ort

Klaus Köppel sieht das anders. Der Leiter des Umweltamts sieht bei den Betroffenen eine gewisse Informationspflicht, gerade weil das Hochwasser schon lange Thema ist. Auch haben Gespräche "mit breiter Beteiligung" stattgefunden, "wir waren mit dem Wasserwirtschaftsamt öfter vor Ort und haben uns zu den Projekten ausgetauscht".

Bei der Fristverlängerung ist die Stadt inzwischen "an die Grenze des Möglichen" gegangen. Das sei auch nötig, sagt Bauernverband-Geschäftsführer Loy. Schließlich gehe es beim Hochwasserschutz darum, "dass die Leute wissen, was das für ihren Hof oder ihr Grundstück bedeutet".

Ob sie dort noch bauen dürfen oder nicht. Ob sie ihren Acker noch düngen oder Pferdemist auftragen dürfen. "Der Normalbürger liest da nicht heraus, dass sein Öltank demnächst hochwasserfest sein muss", sagt Loy. Das ist mit Kosten verbunden.

Ackerflächen werden entwertet

Oder mit Wertverlust. Mit dem rechnet Willi Kretzschmar. Drei seiner Ackerflächen sind betroffen, auf denen er künftig entstehende Wassernester nicht mehr mit Erde auffüllen darf. "Durch das stehende Wasser wird aber der Boden sauer, da wächst dann nur noch Gras." Das kriegt auch die Bank mit, wenn der 47-Jährige einen Kredit aufnehmen will. "Die Flächen für Überschwemmungen vorzuhalten, entwertet sie."


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Dabei macht Kretzschmar deutlich: Der Hochwasserschutz ist ihm wichtig. Deshalb hilft er wie andere Neunhofer auch jedes Jahr mit, Lach- und Ochsengraben von Totholz und Gestrüpp zu befreien. Das schweißt zusammen. Gerne würden sie auch die Gründlach säubern, "aber da lässt man uns nicht".

Ist der Biber berücksichtigt?

Kretzschmars Sorgen sind nur ein kleiner Teil der Fragen, die im Knoblauchsland jetzt aufkommen. Eine davon ist, ob der Biber und sein "Werk" bei den Verfahren überhaupt berücksichtigt sind. Allein die Liste des Bürgervereins Großgründlach umfasst aktuell 24 Punkte.

Auch so wie auf diesem Archivbild von Leser Dieter Zeitler kann es im Knoblauchsland schon mal aussehen: die Gründlach wird zum Amazonas.

Auch so wie auf diesem Archivbild von Leser Dieter Zeitler kann es im Knoblauchsland schon mal aussehen: die Gründlach wird zum Amazonas. © Dieter Zeitler, NNZ

All das wollen das Wasserwirtschaftsamt und die Stadt klären, verspricht Klaus Köppel. Bei einigem weiß er, dass er die Gemüter beruhigen kann. Zum Beispiel bei der Sorge der Großgründlacher und Boxdorfer, dass dort mit mehr Überschwemmungen zu rechnen sei. "Aber der Durchfluss an der B4 wird ja nicht verändert und bremst das Wasser."

Bis zur Frist können die Anliegen vorgebracht werden, danach wird versucht, mit "behutsamen, kleinräumigen Maßnahmen" Lösungen zu finden. "Und die wird es immer geben."

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