Nürnberg weitet Alkoholverbot auf gesamtes Stadtgebiet aus

11.12.2020, 13:30 Uhr
Ab sofort ist der Konsum von Alkohol auf Straßen, Plätzen und in Parkanlagen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Bisher galt in Nürnberg das Verbot unter anderem lediglich in weiten Teilen der Innenstadt.

© NEWS5 / Bauernfeind, NEWS5 Ab sofort ist der Konsum von Alkohol auf Straßen, Plätzen und in Parkanlagen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Bisher galt in Nürnberg das Verbot unter anderem lediglich in weiten Teilen der Innenstadt.

Erst am Donnerstagabend hatte der Freistaat die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ergänzt. Diese bedeutet eine erhebliche Verschärfung der Maßnahmen im Kampf gegen die bedenklich hohen Infektionszahlen. Denn ab sofort ist der Konsum von Alkohol auf Straßen, Plätzen und in Parkanlagen im gesamten Stadtgebiet untersagt.

Bisher galt in Nürnberg das Verbot unter anderem lediglich in weiten Teilen der Innenstadt. Auch das bereits bestehende Verbot, offene alkoholische Getränke zu verkaufen, wird nun auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Der Freistaat Bayern begründete die Ausweitung des Verbots, Alkohol im öffentlichen Raum zu konsumieren, mit dem Risiko einer Missachtung der Infektionsschutzregeln und damit einer erheblichen Ansteckungsgefahr.

Viele Missverständnisse

Die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liefert zudem detaillierte Erläuterungen zu Ausgangssperren und der seit vergangenen Mittwoch auch in Nürnberg geltenden nächtlichen Ausgangssperre. Dazu hatte es zahlreiche Missverständnisse gegeben.


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Hierzu stellt der Freistaat Bayern klar, dass es sich bei den Regelungen zur landesweiten Ausgangsbeschränkung und zur nächtlichen Ausgangssperre in so genannten "Hotspots", zu denen auch Nürnberg nach wie vor zählt, um ein Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum handelt - auch an Weihnachten und Silvester. Das heißt, dass man sich zwischen 21 bis 5 nicht zwingend in der eigenen Wohnung aufhalten muss.

Es ist den Angaben zufolge durchaus möglich, sich auch nach 21 Uhr beim Partner sowie an Weihnachten bei der Familie aufzuhalten und dort auch zu übernachten.

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