Nürnberger Heckenschütze: Anklage fordert zwölf Jahre Haft

13.10.2015, 11:31 Uhr
Zum Prozessauftakt schwieg er, jetzt geht die Verhandlung um den Nürnberger Heckenschütze allerdings in die heiße Phase.

© Mark Johnston Zum Prozessauftakt schwieg er, jetzt geht die Verhandlung um den Nürnberger Heckenschütze allerdings in die heiße Phase.

Er habe "wie ein kleiner Junge auf der Kirchweih an der Schießbude auf die laufenden Schweinchen gezielt", sagt die Staatsanwaltschaft. Nur eben, dass das, worauf er zielte, keine Schweinchen, sondern Autos auf der Nürnberger Südwesttangente waren. Zwischen August und November 2014 soll der Nürnberger Heckenschütze mit einem Druckluftgewehr auf stehende und fahrende Autos geschossen haben.

Seit mehreren Wochen muss sich ein 50-jähriger Rechtsanwalt deshalb wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Nun werden die Plädoyers gesprochen. Die Anklage forderte am Dienstagmorgen zwölf Jahre Haft für den 50-Jährigen. Der selbst hatte die Schüsse zugegeben, allerdings bestritten, dass er jemanden habe töten wollen.

Die Staatsanwaltschaft sieht es jedoch als erwiesen an, dass er die Taten "akribisch geplant und ausgeführt" hat. Er habe im Vorfeld Messungen durchgeführt und im Keller auf Blechbüchsen gefeuert. Sein Gewehr hat der 50-Jährige eingeschossen, Flugkurven berechnet, einen Kilometermarkierungsstein aufgestellt.

Die Staatsanwaltschaft spricht von "Kaltblütigkeit und Professionalität". Dass es nur bei dem Mordversuch blieb, sei demnach blanker Zufall gewesen.

Die Verteidigung sieht den Mordvorwurf als nicht erwiesen an und bringt die Theorie eines zweiten Schützen ins Spiel. Die Verteidiger fordern eine Bewährungsstrafe.Der Angeklagte selbst äußerte sich ebenfalls. Er wisse nicht, welcher Teufel in ihn gefahren sei, dass er sich die Luftdruckgewehre überhaupt gekauft habe. Er entschuldigte sich bei seinen über 80-jährigen Eltern, dass diese den Prozess miterleben müssten.

Das Urteil sprechen die Richter voraussichtlich am Mittwoch.