Nürnberger Linke: Verkaufsoffener Sonntag ist "rechtswidrig"

9.9.2016, 06:00 Uhr
An verkaufsoffenen Sonntagen ist die Stadt stets gerammelt voll.

© Björn Bischoff An verkaufsoffenen Sonntagen ist die Stadt stets gerammelt voll.

Aufhänger ist aktuell der letzte Verkaufssonntag in der Südstadt Anfang September zum Herbstvolksfest. Die meisten Händler zeigten sich enttäuscht, die Resonanz der Kundschaft war nicht groß. Das Geschäft rund um den Aufseßplatz war ein Flop.

Dass die Besucher oder Kunden ausblieben, ist für Oswald Greim ein klarer Hinweis, dass die "Sonntagsöffnungen rechtswidrig" sind. Das Nürnberger Mitglied im Landesvorstand der Linken beruft sich auf die Berichterstattung der Nürnberger Nachrichten und verweist auf den Paragrafen 14 des Ladenschlussgesetzes. Danach darf sonntags nur geöffnet werden (13 bis 18 Uhr), wenn Messen, Märkte oder ähnliche Veranstaltungen geeignet sind, "einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen".

"In der Südstadt sind an den verkaufsoffenen Sonntagen keine beträchtlichen Besucherströme feststellbar", meint Greim. "Diese Verkaufsöffnungen sind daher ganz offensichtlich rechtswidrig." Die Vertreter der Linken Liste im Nürnberger Stadtrat haben in der Vergangenheit immer wieder in diese Kerbe geschlagen. Kritisch stehen den Sonntagsöffnungen auch Gewerkschaften und kirchliche Einrichtungen gegenüber. Sie haben sich in der "Allianz für den freien Sonntag" zusammengeschlossen. In Nürnberg gibt es insgesamt vier Sonntagsöffnungen im Jahr, zwei in der Innenstadt, zwei in der Südstadt.

Greim sieht im Volksfest keine geeignete Veranstaltung, um fernab in der Südstadt die Läden zu öffnen. Um die Stadt Nürnberg zu zwingen, diese "rechtswidrige Praxis" zu ändern, so Oswald Greim, sei allem Anschein nach eine Klage nötig. So eine Verbandsklage könnte durch die Kirchen oder durch die Gewerkschaften beim Verwaltungsgericht erfolgen. Um das zu ermöglichen, stellen die Linken auf Antrag des Nürnberger Ortsverbands Südstadt 1000 Euro bereit.

Die Stadt selbst, das hat Walter Lindl vom Rechtsamt wiederholt betont, sieht dagegen den Kurs der Stadt durch das Ladenschlussgesetz gedeckt. Die Anlässe Maifest und Herbstvolksfest für den Südstadtteilbereich sowie Ostermarkt und Herbstmarkt/Altstadtfest seien eingeführte Veranstaltungen, die selbst hohe Besucherzahlen aufwiesen und eine Sonntagsöffnung rechtfertigten. Er räumte Klageversuchen stets wenig Chancen ein.

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