Zukünftige Regeln

Nürnberger Wirte verzweifeln wegen 2G plus: "80 Prozent der Innenstadt-Gastronomie wird schließen"

7.1.2022, 16:59 Uhr
Bei dieser Gaststätte in Mainz gilt 2Gplus schon - künftig soll die Regelung bundesweit gelten. Die Wirte in Nürnberg befürchten eine Pleitewelle.

© Arne Dedert, dpa Bei dieser Gaststätte in Mainz gilt 2Gplus schon - künftig soll die Regelung bundesweit gelten. Die Wirte in Nürnberg befürchten eine Pleitewelle.

"Wir werden alle Mittel ausschöpfen, um uns zu wehren", kündigt Thomas Förster an: Klagen vor Gericht, "massenweise" Briefe an Bundeskanzler Olaf Scholz. Förster ist der Wirt des "Bratwurst Röslein" und Vizepräsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, er schätzt die Situation der Gastronomie in Nürnberg als katastrophal ein. Seiner Aussage nach haben alle Betriebe in der Corona-Zeit durchschnittlich die Hälfte bis hin zu 80 Prozent ihres Umsatzes eingebüßt. "60 Prozent fürchten schon jetzt um ihre Existenz. Als 2G eingeführt wurde, gab es einen gewaltigen Rutsch nach unten. Bei 2G plus werden 80 Prozent der Gastronomie in der Innenstadt schließen müssen", sagt Förster. Da helfe auch keine Überbrückungshilfe.

Anders als kleinere Städte seien Nürnberg und München "massiv erwischt" worden: "Es fehlen die ausländischen Gäste und die Messebesucher." Er stehe in Kontakt mit den Verbandskollegen in Rheinland-Pfalz, wo die 2G-plus-Regelung für die Gastro bereits seit 4. Dezember 2021 gilt. "Dort kam es zu drastischen Einbrüchen, viele Betriebe haben seit Monaten freiwillig zu." Trotz dieser Maßnahme hätte Rheinland-Pfalz vergleichbare Inzidenzzahlen, so Förster. Laut RKI hat Rheinland-Pfalz eine Inzidenz von 249,3, Bayern hat 243,8 (Stand 7. Januar).

Ohne Erfolg

Cinecittà-Betreiber Wolfram Weber hat schon gegen 2G plus geklagt. Anfang Dezember 2021 reichte er beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in München einen Eilantrag ein, er wandte sich gegen die 2G-plus-Regelung für Kinos. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelung müssten aber "hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten", urteilte das VwGH. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass für Geboosterte die zusätzliche Testpflicht inzwischen wegfalle.

Verwandte Themen