Sieben Orte: Nur hier sollen Spielhallen erlaubt werden

19.10.2016, 06:00 Uhr
Sieben Orte: Nur hier sollen Spielhallen erlaubt werden

© dpa

In Nürnberg hat die Zahl der Spielhallen in den vergangenen Jahren sprunghaft zugenommen. Den Stadträten wird deshalb in der Sitzung in der kommenden Woche ein überarbeitetes Vergnügungsstättenkonzept zur Entscheidung vorgelegt. Es listet sieben "Zulässigkeitsbereiche" für Spielhallen auf. Geht es nach dem Papier, dann ist ein Großteil der Stadt künftig vor Neueröffnungen geschützt.

Im Gegenzug sieht das Konzept sieben Gebiete vor, in denen Spielhallen und Wettbüros als "verträglich" angesehen werden. Die Kriterien für die Verträglichkeit: Spielhallen dürfen die Wohnnutzung und soziale Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen nicht stören. Sie sollen das Stadtbild nicht ruinieren, die Vielfalt bei Handel und Dienstleistungen nicht mindern und dürfen nicht dazu beitragen, dass die Grundstückspreise in den Keller gehen.

Vor diesem Hintergrund halten die Autoren des Gutachtens die Hauptgeschäftslage in der Innenstadt (vom Ludwigsplatz über Breite Gasse, Kaiserstraße, Königstraße bis zum Königstor) für ein Gebiet, in dem neue Spielhallen und Wettbüros durchaus zu vertreten wären. Ausgenommen ist der Hauptmarkt.

Auch Frauentormauer und Ottostraße werden als zulässige Bereiche deklariert, weil sich dort ohnehin schon ein Vergnügungsbetrieb an den anderen reiht.

Weitere zulässige Gebiete laut Konzept: der südliche Aufseßplatz (vom ehemaligen "Kaufhof" bis Pillenreuther Straße und Wölckernstraße), das Frankenzentrum, das Einkaufszentrum "Mercado", der gewerbliche Bereich in der Regensburger Straße zwischen der Bahnunterführung (Bayernstraße) und der Hans-Kalb-Straße sowie das Gewerbegebiet südlich der Laufamholzstraße – was die Bürger dort bereits auf die Barrikaden treibt.

 

13 Kommentare