Sondernutzungsgebühren von der Stadt Nürnberg verlängert

27.1.2021, 18:04 Uhr
Die Stadt Nürnberg berechnet den lokalen Händlern derzeit eine geringer Sondernutzungsgebühr. 

© EIBNER/DROFITSCH via www.imago-images.de, imago images/Eibner Die Stadt Nürnberg berechnet den lokalen Händlern derzeit eine geringer Sondernutzungsgebühr. 

Bei Warenausstellungsvorrichtungen im Einzelhandel wird zum Beispiel nur der halbe Gebührensatz berechnet. Die Erleichterungen wurden bereits im Frühjahr 2020 eingeführt.

Bereits im Herbst 2020 wurde außerdem beschlossen, dass die Außenbestuhlungsflächen in der Gastronomie bis 30. Juni gebührenfrei bleiben.


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Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas sagt hierzu: "Angesichts des Lockdowns führen wir die im Frühjahr 2020 eingeführten Erleichterungen bei den Sondernutzungsgebühren bis 30. Juni 2021 fort. Auf diese Weise unterstützen wir als Stadt im Rahmen unserer Möglichkeiten die von der Corona-Krise betroffenen Wirtschaftszweige."

Die Gebührenermäßigungen werden vom Liegenschaftsamt automatisch umgesetzt. Die betroffenen Unternehmen brauchen daher nichts zu veranlassen.

Auch werden für diejenigen Tage, an denen ein Geschäft wegen Corona geschlossen und damit die Sondernutzung nicht ausgeübt hat, keine Sondernutzungsgebühren berechnet.