Stadtratsbeschluss

Stadt erlaubt Pilze weiter: Nürnbergs Gastronomie darf außen heizen

20.5.2021, 16:46 Uhr
Stadt erlaubt Pilze weiter: Nürnbergs Gastronomie darf außen heizen

© Gero Breloer

Nürnbergs Gastronomen dürfen bis zum Ende des Jahres für den Außenbereich elektrische Heizungen installieren. Die Stadt Nürnberg verlängert damit die Erlaubnis, die wegen der Corona-Pandemie für die Außengastronomie im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken gilt.

Dazu gehören zum Beispiel Terrassenheizungen, Heizstrahler oder Heizpilze. Der Stadtrat jetzt in seiner Sitzung beschlossen, dass die Erlaubnis bis Ende des Jahres verlängert wird. Gasbetriebene Heizungsanlagen sind aus Gründen des Brandschutzes jedoch verboten.

"Wir wollen unterstützen"

Nürnbergs Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Michael Fraas sagt hierzu: „Die Gastronomie befindet sich seit über einem halben Jahr im Lockdown. Wir wollen unsere Gastronomiebetriebe – sobald sie wieder öffnen dürfen – unterstützen, indem wir ihnen eine Bewirtung von Gästen auf den Frei-Schankflächen an kalten Tagen ermöglichen."


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Zwar seien Heizpilze und ähnliche Vorrichtungen im Hinblick auf den Klimaschutz und den CO2-Ausstoß durchaus kritisch zu sehen, doch gelte es hier abzuwägen. Fraas: "Im Sinne eines vorbeugenden Infektionsschutzes ist es weiterhin vernünftig, Aktivitäten ins Freie zu verlagern. Wir empfehlen den Gastronomiebetrieben aber, die Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom zu betreiben.“

Im Jahr 2008 verboten

Damit tritt eine Änderung in Kraft. Denn im Jahr 2008 hatte der Stadtrat aus Gründen des Klimaschutzes und zur Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen ein Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze oder ähnlichem im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken beschlossen.


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Die erste Ausnahme von diesem Verbot beschloss der Stadtrat im Oktober 2020 eine temporäre Ausnahme für elektrische Heizungsvorrichtungen, zunächst bis zum 30. April 2021. Diese Ausnahme wurde nunmehr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die temporäre Erlaubnis zum Betrieb elektrischer Heizungsvorrichtungen erfolgt mittels Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung. Gastronomiebetriebe, die bereits genehmigte Außenbestuhlungsflächen haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. Bei weiteren Fragen können sich Gastronomiebetriebe an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg, Telefon 0911/2 31-7500, wenden.

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