Streit um Friedhofsgebühren

Stadt Nürnberg verliert Prozess um maroden Grabstein in St. Rochus

5.8.2021, 07:52 Uhr
Stadt Nürnberg verliert Prozess um maroden Grabstein in St. Rochus

© Stefan Hippel, NNZ

Der Stein des Anstoßes ist gepflegt. Kein Moos bedeckt den hellen Sandstein, das Grab 394 ist so neu, wie es auf dem historischen Friedhof St. Rochus überhaupt nur möglich ist - und doch fügt sich der Stein in die Stimmung des Friedhofs ein. Richard Dietz hat auch ein Epitaph fertigen und bereits seinen Namen darauf schreiben lassen, dazu den Namen seiner "Eheliebsten". Doch Ruhe findet der pensionierte Steuerberater an der Ruhestätte nicht.

Seit 120 Jahren im Familienbesitz

Der 79-Jährige begeistert sich für Heraldik, und dies schon deshalb, weil er in einer einfachen Arbeiterfamilie aufwuchs, seine Eltern nicht viele Briefe bekamen und er ergo nicht zum Briefmarkensammler werden konnte, so schildert er es selbst. So begann seine Leidenschaft für Wappen. Mit der ihm eigenen Akribie stellte er fest, dass für viele ehemalige Reichsstädte gedruckte Wappenbücher existieren, jedoch kein Werk über die in Nürnberg gebräuchlichen Bürger- und Handwerkerwappen. So katalogisierte er in sieben Jahren Arbeit sämtliche Epitaphien der historischen Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus. Die dreibändige Edition verkaufte er an Museen, Archive und Bibliotheken.

Das Grab 394 steht seit 120 Jahren im Besitz seiner Familie. Im II. Weltkrieg wurde der Grabstein massiv beschädigt, in den folgenden Jahren mit Zement ausgebessert, selbst ein Ziegelstein wurde verbaut. Im September 2018 ließ die Familie den Stein von Kai Zastrow, Restaurator und Steinmetzmeister, prüfen. "Desolat" lautete dessen Urteil, und als der Experte den unverhältnismäßig hohen Aufwand einer Restaurierung beschrieb, wollte die Familie das Grab aufgeben. Man fürchtete die Bürokratie, nicht die Kosten. Für Richard Dietz kam dies nicht in Frage. Er bezahlte 7.140 Euro für einen neuen Sandstein, 30 Euro Verwaltungsgebühr und 429 Euro Grabmalgenehmigungsgebühr - und führt seither Prozesse.

Klage als Kampf für würdige Gräber

Dietz forderte 2.000 Euro Denkmalzuschuss vom Bayerischen Landesamt und verlor die Klage. Gegen die Gebühren der Stadt Nürnberg klagte er ebenfalls und gewann - und wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach auch in höherer Instanz hält, muss die Kommune ihr Gebührenwesen neu bestimmen. Die Stadt hat, so bestätigt Thomas Maurer, der Leitende Rechtsdirektor, Rechtsmittel eingelegt: nach dem Richterspruch seien für die Behörde viele Rechtsfragen offen geblieben.

Richard Dietz blickt über die Gräber. Seine Klagen sieht er als Mittel im Kampf für würdige Grabstätten und den Erhalt des historischen Friedhofs. St. Rochus steht unter Denkmalschutz - und wer hier einen Grabstein erneuern muss, muss ein teures Grabmal aus Sandstein wählen und ein Epitaph, eine freie Gestaltungsmöglichkeit wie auf anderen Friedhöfen gibt es hier nicht, die historischen Grabmale werden übernommen. Er habe nur ein historisches Grabmal ersetzt. Daher sei der Aufwand für die Verwaltung deutlich geringer als bei einer gänzlich neuen Erstellung.

Gleichheitssatz gilt auch für Gräber

So argumentiert Dietz und ähnlich sieht es das Verwaltungsgericht: Auch bei der Gebührensatzung muss die Kommune auf den Gleichheitsgrundsatz beachten, und dazu gehöre auch, dass Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf. Bislang unterscheidet die Stadt Nürnberg in der Gebührenhöhe nicht zwischen der Erneuerung von Grabmalen auf denkmalgeschützten und auf nicht denkmalgeschützten Friedhöfen.

118 Grüfte sind stark beschädigt

Das öffentliche Interesse an Nürnbergs historischen Friedhöfen ist groß: in einer Online-Befragung wurde St. Johannis zum schönsten Friedhof Deutschlands gekürt - doch zur besonderen Atmosphäre der 500 Jahre alten Ruhestätten St. Johannis und St. Rochus gehört auch der Anblick rot-weißer Absperrbänder an Begräbnisstätten. 118 Grüfte sind so stark beschädigt, dass die tonnenschweren Grabplatten einstürzen könnten, so warnte Elfi Heider, die Leiterin der Evangelisch-Lutherischen Friedhofsverwaltung, schon vor über einem Jahr. Damals führte sie Ministerpräsident Markus Söder über die Ruhestätten, und schilderte die Herausforderungen des Friedhofsmanagements: Epitaphien müssen restauriert, Grüfte saniert werden.

Der Ministerpräsident verwies auf die Bayerische Landesstiftung und sagte, er setze sich dafür ein, dass Nürnbergs Epitaphien-Kultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird, im bayerischen Verzeichnis ist die Handwerkskunst bereits zu finden.

Gegen die Adelung auf dem Papier hätte freilich auch Richard Dietz nichts einzuwenden. Doch wie groß der Aufwand ist, wie teuer der Erhalt, weiß er von Grab 394. Eine Vielzahl maroder Grabsteine müsse erneuert werden, gelingt es nicht, die leer stehenden Gräber wieder zu belegen, droht aus seiner Sicht der Verfall.

Metalldiebe auf dem Friedhof

Markus Söder versprach damals auch finanzielle Unterstützung, die Baustellen sind zahlreich. Zu den notwendige Sanierungen kommt: die Kulturfriedhöfe werden nicht bewacht. Jahrhundertealte Epitaphien und Steintafeln sind beschädigt oder fehlen - auch weil sie gestohlen wurden. Schon mehrfach wurden Strafverfahren gegen Metalldiebe geführt.

Die Gesellschaft hat sich verändert: Auf vielen Friedhöfen stehen Gräber leer, in unserem globalisierten Zeitalter leben Kinder weit weg, nicht jeder kann sich um das Grab der Eltern kümmern. Und in einer zunehmend säkularisierten Gemeinschaft wird die Erdbestattung seltener gewünscht.

Richard Dietz hofft deshalb, dass seine Klagen dem Fortbestand der Kulturfriedhöfe nutzen. Für den geforderter Zuschuss für den neuen Grabstein will er weiter kämpfen. Und sollte seine gewonnene Klage tatsächlich zur Neuordnung der Gebühren führen: "Auf den historischen Friedhöfen sind bereits Grabdenkmäler vorhanden. Mit dieser Kostenersparnis sollte geworben werden."

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