Öffnung der Schulen: Eltern fordern "glasklare Ansagen an Lehrer"

27.4.2020, 09:39 Uhr
Die Lehrerzimmer sind, solange die Schulen im Freistaat weiter nur teilweise geöffnet sind, weiter oft verwaist. An die Dienstpflichten, die die Pädagogen daher weiterhin überwiegend von zuhause aus erledigen müssen, erinnert nun der Bayerische Elternverband.

© Daniel Karmann, NN Die Lehrerzimmer sind, solange die Schulen im Freistaat weiter nur teilweise geöffnet sind, weiter oft verwaist. An die Dienstpflichten, die die Pädagogen daher weiterhin überwiegend von zuhause aus erledigen müssen, erinnert nun der Bayerische Elternverband.

Der Offene Brief, den der Bayerische Elternverband (BEV) zu Beginn der teilweisen Öffnung der Schulen an Kultusminister Michael Piazolo (FW) schickte, hat es in sich.

"Während ein Gutteil der Lehrkräfte Großartiges leistet, um den Unterricht bestmöglich durchzuführen, hat ein anderer Teil die drei Wochen vor den Osterferien als Urlaub verstanden", kritisiert BEV-Landesvorsitzender Martin Löwe. Woher der BEV das wissen will? Das stolz gepostete renovierte Badezimmer oder der neu angelegte Garten der fraglichen Lehrer sprächen eine deutliche Sprache. "Ihre Aufgaben wurden derweil zum Gutteil von Eltern übernommen", so Löwe und fordert: Ähnlich wie das Wissenschaftsministerium soll auch das Kultusministerium die Lehrer "unmissverständlich auf ihre Dienstpflichten hinweisen". Will heißen: Wer sich dieser Pflicht verweigert, verletzt dienstliche oder vertragliche Pflichten gravierend.

Zwar sei es verständlich, so der BEV, dass Piazolos stetige Bitten und "Kann-Informationen" an Schulleitungen und Lehrkräfte weniger Ummut auslösten als "glasklare Ansagen", aber offenbar seien diese bei manchen dringend erforderlich. Schließlich gehöre zu den Pflichten der Pädagogen folgendes: "Echter Unterricht mit Präsenz über verschiedene Medien, Korrekturen, regelmäßige Rückmeldungen über die erledigten Aufgaben, persönliche Verfügbarkeit zur üblichen Dienstzeit."

Für Nachfragen nicht erreichbar

Besorgt bis verärgert reagiert der BEV auf Erfahrungen, die Eltern offenbar zum Teil machen mussten. So sei Erziehungsberechtigten beispielsweise mitgeteilt worden, kein Lehrer könne etwa zu Videokonferenzen mit den Schülern gezwungen werden. In anderen Fällen seien Pädagogen weder für Nachfragen zu erreichen gewesen noch hätten sie Kontakt mit den Schülern aufgenommen. Um hier Klarheit zu schaffen, welche Aufgaben die Lehrer, welche die Eltern haben, schlägt der BEV eine Handlungs- und Prioritätsbeschreibung vor.


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