Reform der Bayerischen Bauordnung: Das soll sich ändern

24.6.2020, 19:25 Uhr
Reform der Bayerischen Bauordnung: Das soll sich ändern

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"Damit stellen wir uns den aktuellen Herausforderungen", sagt Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU).  Einer der Hauptpunkte der Novelle ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Für die meisten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

"Das wird eine Herausforderung", sagt Nürnbergs Baureferent Daniel Ulrich, der weiß, dass seine Mitarbeiter dann eine große Anzahl an Bauvorhaben fiktiv genehmigen müssen. "Das erhöht natürlich den Druck auf die Bauherren, alle geltenden Vorgaben auch richtig einzuhalten", so Ulrich.


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Komplettes Neuland ist die Genehmigungsfiktion für Nürnberg allerdings nicht. "Wir machen das bei freistehenden Einfamilienhäusern heute schon so und haben damit gute Erfahrungen gemacht", sagt Ulrich. In Nürnberg wird nur bei Sonderbauten geprüft, ob alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Sonderbauten sind etwa Kindergärten, Hochhäuser, größere Verkaufsstätten oder Krankenhäuser.

Holz für alle

Alle übrigen Bauvorhaben werden derzeit im vereinfachten Verfahren behandelt. Hier prüft die Behörde nicht mehr jedes Detail, sondern nur, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, es den örtlichen Bauvorschriften entspricht und die Abstandsflächen eingehalten werden.

Auch für eben jene sieht die Novelle eine Vereinfachung vor. Die Abstandsflächen werden auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert. "Damit fahren wir den Flächenverbrauch stark zurück. Mir ist aber wichtig, dass das verträglich ist. Deshalb bleibt ein Mindestmaß von drei Metern. Gemeinden können, wie bisher, größere Abstandsflächen in einer Satzung festlegen", so Ministerin Schreyer.

Darüber hinaus kann künftig in allen Gebäudeklassen Holz verwendet werden. "Damit machen wir Holz als Baustoff attraktiver und das Bauen nachhaltiger", sagt Schreyer. Die neue Bauordnung sieht außerdem vor, dass Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können, weil sie etwa alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen können. Für den Dachgeschoss-Ausbau braucht es zudem keine Genehmigung mehr.


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"Ich freue mich über die Neuerungen nur bedingt", sagt Sebastian Körber, Landtagsabgeordneter (FDP) und Architekt. Er sieht einen "Konstruktionsfehler". "Ich werde auch einen Änderungsantrag stellen", sagt er. Körber möchte der Behörde erst vier Wochen Zeit geben, um alle Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Danach sollen die drei Monate Genehmigungsfrist beginnen. "Alles andere ist nicht praxisnah", so Körber.

 

Gleiche Regeln bei Abstandsflächen

 

Für Marina Lippes, Leiterin der Abteilung Bauen im Landratsamt Nürnberger Land, bringt die neue Bauordnung im Arbeitsalltag nicht wirklich Neues. "Wir brauchen sowieso keine drei Monate um einen Antrag zu bearbeiten", sagt sie. Sie erhofft sich aber eine Erleichterung bei den Abstandsflächen. "Wenn da überall die gleichen Regeln gelten würden, wäre das für uns wirklich eine Hilfe."

In den Bauämtern und Architektenbüros in der Region wartet man derzeit noch auf den konkreten Gesetzesentwurf – dem der Landtag dann erst einmal zustimmen muss.

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