Allersberger Bürgerbegehren wegen Amazon: "Nicht den Oberlehrer spielen!"

9.10.2020, 08:25 Uhr
Allersberger Bürgerbegehren wegen Amazon:

© Foto: Hendrik Schmidt/dpa

"Wir sind nicht komplett gegen die Logistik, sie muss nur im vernünftigen Rahmen bleiben" – Hermann-Josef Frischs Worte vor dem Allersberger Marktgemeinderat verfehlten ihr Ziel. Als Vertreter des Bürgerbegehrens "Nein zu Amazon und P3 Logistic Parks" versuchte er es zu erläutern. Aber das Gremium erklärte es mit zwölf gegen neun Stimmen für unzulässig.

Ein herber Schlag, hatten doch schon 1027 Bürger unterschrieben. Anfang September hatte man die Liste Bürgermeister Daniel Horndasch übergeben. Mit der Frage: "Sind Sie dafür, dass auf den geplanten gewerblichen Flächen Allersberg West I und West II ein Sondergebiet Logistik oder Gebiet für Logistiknutzung ausgewiesen wird, so dass sich Amazon, P3 Logistic Parks oder andere Logistikunternehmen ansiedeln können?" Was die Frage aufwarf: "Was ist damit eigentlich gemeint?" Das konnte in drei Stunden vor 30 Besuchern nicht beantwortet werden.

Das eigentliche Anliegen

Maria Holland, zweite Initiativensprecherin, betonte, dass sich das Begehren "natürlich gegen P3 und Amazon richtet". Das gäbe der Wortlaut der Frage aber nicht her, konterten Horndasch, Geschäftsleiterin Katrin Müller und einige Ratsmitglieder. Es bliebe dem Gremium aber nichts anderes übrig, als anhand der schriftlichen Äußerungen zu entscheiden. Um dies zu können, müsse klar erkennbar sein, was das eigentliche Anliegen sei.

Da aber hapere es, so Geschäftsleiterin Katrin Müller. Werde in einem Bürgerentscheid die Frage mehrheitlich mit "Nein" beantwortet, "ergeben sich für die Verwaltung keine klaren Schlussfolgerungen". Einige Ratsmitglieder wollten dann von Horndasch und Müller wissen, was unter der Frage des Bürgerbegehrens zu verstehen sei. Das sei nicht auflösbar: "Wir können nicht klar sagen, was das genaue Ziel ist", so der Rathaus-Chef.

Darauf monierte Eduard Riehl (SPD): Natürlich hätten die Antragsteller "keine detaillierten Verwaltungskenntnisse, aber der Sinn des Textes ist doch klar!" Es sei nicht akzeptabel, das Anliegen wegen formaler Ungereimtheiten "einfach unter den Tisch fallen zu lassen, wie Sie das hier vorhaben". Und: "Sie brauchen hier nicht den Oberlehrer zu spielen", wetterte Riehl gegen den Bürgermeister. "Gibt es keine Möglichkeiten, das Bürgerbegehren zuzulassen und trotzdem zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen?", gestand er jedoch indirekt die Fehlerhaftigkeit des Textes ein.

Kein "eindeutiger Begriff"

Diese Option gebe es nicht, machten Horndasch und Müller deutlich: Die beiden "oder" und das "und" in der Frage ließen etliche Kombinationen zu und spiegelten damit teils widersprüchliche Willensbekundungen. Zu bedenken gab Horndasch auch, dass es sich "weder bei P3 noch bei Amazon um ein Logistik-Unternehmen handelt". Bei letzterem müsse man die Tochterfirma nennen.

Das sei aber unmöglich, da sich diese ja dann erst gründe, hielt Markus Fiegl (SPD) entgegen. Das Problem zu lösen, wäre Aufgabe der Bürgerinitiative, so Horndasch. Auch "Gebiet für Logistiknutzung" sei kein eindeutiger Begriff und die Bedeutung damit "frei interpretierbar".

Aktuell sei West II als Gewerbegebiet und West I als Sondergebiet Logistik deklariert. Beide Bereiche würden in der Frage des Bürgerbegehrens verknüpft, was keine differenzierte Bewertung ermögliche. Der Bürger fühle sich "vor einer Alternative gestellt, die so nicht gewollt sein dürfte", glaubt Horndasch. Er wolle sich nicht erneut vorwerfen lassen, ein Bürgerbegehren zu wenig geprüft zu haben, begründete er, gestand aber, "dass wir jetzt vielleicht etwa übertrieben haben".

Laut Tanja Josche (Grüne) seien Prüfungen bisher deutlich laxer gehandhabt worden. Es werde "mit zweierlei Maß gemessen". Zwei Unternehmen im Flächenwettbewerb kategorisch auszuschließen, lasse aber massive rechtliche Konsequenzen befürchten, entgegnete Horndasch. Das berge "ein extremes Schadensersatzrisiko". Die strittigen Punkte hätte man doch erneut besprechen und "nachbessern" können, so Georg Decker (Grüne). Doch laut Müller "hätten wir dann ein völlig neues Bürgerbegehren gehabt".

Sollte das Gericht es für zulässig erklären, soll ein Ratsbegehren für ein geordnetes Verfahren bei der Flächenvergabe plädieren, wurde mit 13 gegen acht mit den Stimmen von FW und ABF entschieden.

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