Evangelische Kirchengemeinde

Fix: Altes Rother Rathaus wird verkauft

20.10.2021, 14:00 Uhr
Das Alte Rathaus in Roth gehört - noch - der evangelischen Kirchengemeinde. Um die eigenen Finanzen abzusichern, muss es verkauft werden.  

© Marco Frömter, NN Das Alte Rathaus in Roth gehört - noch - der evangelischen Kirchengemeinde. Um die eigenen Finanzen abzusichern, muss es verkauft werden.  

Der Grundsatzbeschluss, den Immobilienbestand zu reduzieren, fiel einstimmig. Eine Gegenstimme gab es bei dem Beschluss, dass es sich dabei um das Alte Rathaus handeln wird. Für den Gegenvorschlag, ein Grundstück zu verkaufen, um damit die Sanierung des Alten Rathauses zu finanzieren, gab es nur eine einzige Stimme.

Damit hat der Kirchenvorstand mit großer Mehrheit bei dem Bemühen, die Finanzen der Gemeinde bis ins Jahr 2030 abzusichern, einen ersten wichtigen Punkt gesetzt. Bis Ende 2023 soll der Verkauf vollzogen werden. Zeit genug also, einen guten Übergang insbesondere für den Weltladen zu finden, der mit dem Verkauf sein Ladengeschäft mit Zugang zur Hauptstraße verlieren wird.

Hier sieht sich der Kirchenvorstand ausdrücklich in der Pflicht, die Initiative bei der Suche nach Alternativen zu unterstützen. Zeit genug aber auch, um nicht das erstbeste Kaufangebot annehmen zu müssen.

150.000 Euro Mehrkosten pro Jahr

Hintergrund der ganzen Immobiliendiskussion ist die Forderung der Landeskirche an die Gemeinden, künftig deutlich höhere eigene Rücklagen als bisher für Immobilien rücklegen zu müssen, nämlich 1,5 Prozent des Brandversicherungswertes. Das sind im Falle der Rother Gemeinde deutlich über 146.000 Euro pro Jahr.

Der Verkauf der Alten Rathauses soll die Finanzen der Kirchengemeinde auf zweierlei Weise entlasten: Zum einen reduziert sich dadurch die jährliche Rücklagenlast um rund 6.500 Euro. Zum anderen können mit dem Verkaufserlös die Rücklagen für die anderen Immobilien bedient werden.

Der Verkauf des Alten Rathauses bringt zumindest kurzfristig Entlastung und finanzielle Sicherheit, sowie ein deutliches Signal der Kooperationsbereitschaft an das Landeskirchenamt in München. Mittel- und langfristig wird die Gemeinde am Ball bleiben müssen und im Umgang mit allen Immobilien noch mehr als bisher darauf achten, dass den Kosten auch Einnahmen gegenüberstehen.

Miete für Externe?

Konkret heißt das zum Beispiel: Externe Nutzer werden sich drauf einstellen müssen, Räume der Kirchengemeinde nicht mehr umsonst nutzen zu können. Außerdem muss sich der Kirchenvorstand mit dem Gedanken anfreunden, in den nächsten Jahren im Notfall über den Verkauf weiterer Immobilien - Grundstücke oder Gebäude - nachdenken zu müssen.

Ein weiterer Beschluss dazu wurde nicht getroffen, jedoch zumindest ein grober Zeitrahmen fixiert: Vor den im Herbst 2024 anstehenden Neuwahlen des Kirchenvorstands.

Auch jedes einzelne Gemeindemitglied kann einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen leisten. Etwa, indem mehr Kirchensteuerpflichtige als bisher der Aufforderung zur Zahlung des Kirchgelds nachkommen würden.