Urteil: Schütze von Unterföhring muss in Psychiatrie

20.4.2018, 18:08 Uhr
Laut Gericht war der 38-jährige Angeklagte (2.v.l.), der an paranoider Schizophrenie leidet, zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig.

© Sven Hoppe Laut Gericht war der 38-jährige Angeklagte (2.v.l.), der an paranoider Schizophrenie leidet, zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig.

Vorbildlich habe sich die junge Polizistin verhalten, als sie ihre Waffe nicht direkt auf den Angreifer vor ihr richtete, sondern stattdessen nach unten zielte. Sie habe gewusst, dass sie Unbeteiligte hätte treffen können, erläutert Staatsanwalt Andreas Bayer zum Ende des Prozesses um die Tragödie von Unterföhring. Sekunden später bekam die junge Frau eine Kugel in den Kopf, abgefeuert aus der Waffe ihres Kollegen – von einem Mann, der psychisch krank ist und sich selbst in Todesgefahr wähnte. Die heute 27-Jährige liegt seither im Wachkoma muss gepflegt werden.

Schütze muss dauerhaft in Psychiatrie

Bevor das Gericht am Freitag sein Urteil im Prozess um die Schüsse am S-Bahnhof Unterföhring bei München verkündet, offenbaren die Plädoyers noch einmal das ganze Ausmaß des Leids, das an jenem Morgen des 13. Juni 2017 über Menschen hereingebrochen ist, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Rechtsanwältin Annette von Stetten, die als Nebenklägerin die junge Polizistin vertritt, schildert Details aus dem Leben der aus Sachsen stammenden Frau.

Dass sie bei der Polizei ihren Traumjob gefunden und Heiratspläne geschmiedet hatte. Dass ihre Eltern geplant hatten, die Rente in Bayern zu verbringen, um sich um künftige Enkel zu kümmern. Eine Kugel zerschmetterte all das. Der 38 Jahre alte Schütze, der in Starnberg geboren wurde, aber in den USA aufwuchs und bis zuletzt dort lebte, muss nun dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Er sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen, erläutert der Vorsitzende Richter Philipp Stoll. Wie lange er dort bleiben muss, ist nicht festgelegt und hängt vom Behandlungserfolg ab. Gutachtern zufolge leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie. Vor einigen Jahren hatte er zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen.

Mann hatte in der S-Bahn einen Passagier attackiert

Auch im Juni 2017 ging es ihm psychisch schlecht. Er wollte auf einer Europareise ursprünglich von Athen nach Prag fliegen, kaufte dann aber ein Ticket nach München, um seine Angehörigen in Bayern zu sehen. Seine Gedanken seien gerast, sagte der Mann später vor Gericht. Am 13. Juni stieg er am Münchner Flughafen in eine S-Bahn Richtung Stadtzentrum und attackierte auf der Fahrt einen Passagier.

Der Zug stoppte am S-Bahnhof Unterföhring, und die junge Polizistin und ihr Kollege stießen bald dazu, um Zeugen zu vernehmen. Videoaufnahmen aus Überwachungskameras dokumentierten im Prozess, wie der Mann sich plötzlich gegen den Polizisten stemmte und diesen in Richtung einer einfahrenden S-Bahn schubste. Im Gerangel griff sich der Angreifer die Dienstwaffe des Beamten und schoss damit erst auf den Polizisten und dann auf dessen Kollegin.

"Gefahr für die Allgemeinheit"

Die Schüsse wertet das Gericht als versuchten Totschlag, das Schubsen in Richtung des Zugs als versuchten Mord. Der Mann habe befürchtet, dass die beiden Polizisten ihn töten würden, und aus Angst um sein eigenes Leben gehandelt, erklärt der Vorsitzende Richter Philipp Stoll mit Blick auf das Motiv. Der Staatsanwalt hatte zuvor erläutert, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit sei und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden müsse.

Stoll wünscht den Opfern der Tat zum Schluss alles Gute – und wendet sich dabei auch an den 38-Jährigen. Dieser hatte sich zuvor entschuldigt. "Es ist alles sehr viel für mich zu verstehen", sagte er noch.