Verteilung läuft an: 18.000 Gratis-FFP2-Masken für Bedürftige

19.1.2021, 19:35 Uhr
Die speziellen FFP2-Masken schützen besser vor der Ansteckung mit Viren. Seit Montag müssen in Bayern im ÖPNV sowie beim Einkaufen diese Masken getragen werden. Um Bedürftige zu unterstützen, stellt die Bayerische Staatsregierung kostenlose Masken zur Verfügung.

© Friso Gentsch, NN Die speziellen FFP2-Masken schützen besser vor der Ansteckung mit Viren. Seit Montag müssen in Bayern im ÖPNV sowie beim Einkaufen diese Masken getragen werden. Um Bedürftige zu unterstützen, stellt die Bayerische Staatsregierung kostenlose Masken zur Verfügung.

Die von der Bayerischen Staatsregierung angekündigte FFP2-Schutzmaskenlieferung ist am heutigen Dienstag durch das örtliche THW an das Landratsamt ausgeliefert worden. Die eingetroffenen Masken, insgesamt 18.000 Stück, werden nun weiter an Bedürftige verteilt. Ab nächster Woche können sich die berechtigten Personen an die jeweilige Gemeindeverwaltung wenden um die Abholung der Masken zu vereinbaren.


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Die notwendigen Arbeiten zur Verteilung der Schutzmasken läuft, teilte das Landratsamt mit. Die gelieferten Schutzmasken müssen nun aufgeteilt und umverpackt werden, so dass jeder berechtigten Person zunächst fünf dieser Masken morgen per Post versandt werden. Betroffen hiervon sind Personen ab 15 Jahre, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sind.

Für Kunden des Jobcenters erfolgt der Versand der FFP2-Schutzmasken durch das Jobcenter selbst, Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten die Schutzmasken über den Postweg vom Sozialamt des Landratsamtes. "Die Verteilung dieser Schutzmasken erfolgt automatisch, die Masken müssen von den berechtigten Personen nicht beantragt werden", ließ Pressesprecher Matthias Hirsch wissen.

Masken für pflegende Angehörige

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige bayernweit eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung. Die Verteilung dieser Masken an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt anhand der Einwohnerzahlen. Der Landkreis hat 7.200 FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige erhalten. Damit diese Masken an die berechtigten Personen gelangen, hat das Landratsamt um die Unterstützung durch die kreisangehörigen Gemeinden gebeten.


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Es ist vorgesehen, dass pflegende Angehörige die FFP2-Schutzmasken in den jeweiligen Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltungen am Wohnort der pflegebedürftigen Person kostenfrei abholen können. Bei der Abgabe gilt, dass für die Hauptpflegeperson jeweils drei Masken vorgesehen sind. Bei der Abholung bedarf es der Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.

Im Landkreis gibt es derzeit insgesamt 2233 (plus 12) labordiagnostisch bestätigte Coronavirus-Fälle. Von vorgenannten Fällen sind 143 aktive Fälle, die sich in häuslicher Absonderung befinden. 48 Personen sind im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

Telefonhotline zur Impfregistrierung

Aktuell erreichen nach Mitteilung von Matthias Horsch viele Anrufer die Telefonhotline zur Impfregistrierung, "die uns mitteilen, dass sich diese erfolgreich für die Impfung registriert haben und noch nicht für eine Terminvergabe von uns kontaktiert wurden". Die konkrete Vergabe von Impfterminen sei nur im Rahmen der sicheren Verfügbarkeit an Impfstoff möglich. Aufgrund der insgesamt beschränkten Verfügbarkeit des Impfstoffes wird die Bevölkerung um Geduld gebeten.

Landrat Helmut Weiß: "Wir machen alles in unserer Macht Stehende, um im Landkreis möglichst schnell zu impfen. Wir sind jedoch auf die entsprechende Auslieferung an Impfstoff angewiesen und können nur so viele Bürger/innen impfen, wie uns auch Impfstoff zur Verfügung gestellt wird". Weiß bittet, davon Abstand zu nehmen nach einer erfolgreichen Registrierung für eine Impfung selbständig bei unserer Impfhotline nach dem Bearbeitungsstand beziehungsweise nach dem individuellen Impftermin zu fragen. Dies blockiere die Verfügbarkeit der Telefonhotline für die eigentliche Registrierung.

Als registrierte Person werden Sie derzeit durch uns automatisch für eine tatsächliche Terminvergabe kontaktiert", versichert der Landrat. Dies könne je nach Einstufung bei der staatlich vorgegebenen Impfpriorität und Umfang der Impfstofflieferung an den Landkreis "durchaus etwas dauern".

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