Das Geflügel in Altmühlfranken darf wieder ins Freie
28.4.2021, 18:00 UhrDas gilt auch für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen – und zwar ab Samstag, 1. Mai. Im Landkreis hatte es zwei Fälle von Geflügelpest gegeben.
Die Aufstallungspflicht für Geflügel galt in ganz Bayern zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem Ausbruch der Geflügelpest, die auch Vogelgrippe genannt wird. Die aktuelle Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) macht eine Aufstallungspflicht nun nicht länger erforderlich, worauf das Umweltministerium hingewiesen hat.
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Das Landratsamt in Weißenburg wird das Ende der Aufstallungspflicht im Amtsblatt am morgigen Freitag, 30. April, bekannt machen. Ab Samstag muss dann das Geflügel im Landkreis nicht mehr aufgestallt werden. Damit sind auch Ausstellungen und Märkte wieder möglich. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen, die ebenfalls durch eine Allgemeinverfügung angeordnet worden sind, sind allerdings weiterhin gültig, macht das Landratsamt deutlich.
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In Weißenburg-Gunzenhausen war im Februar ein Hausgeflügelbestand von der Geflügelpest betroffen gewesen, im März wurde das Virus bei einem toten Wildvogel nachgewiesen.
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