Vorstoß von ÖDP, Grünen und Linken

Der Steinabbau ist nicht so einfach aus dem Regionalplan streichbar

1.12.2021, 08:59 Uhr
Die geplante Erweiterung des SSW-Steinbruchs beschäftigte nun den Umweltausschuss des Kreistags. Die Idee, Änderungen am Regionalplan zu erreichen, lief allerdings ins Leere.

© Miriam Zöllich, NN Die geplante Erweiterung des SSW-Steinbruchs beschäftigte nun den Umweltausschuss des Kreistags. Die Idee, Änderungen am Regionalplan zu erreichen, lief allerdings ins Leere.

Vorrangflächen für den Steinabbau solle es in Zukunft nur noch da geben, wo keine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu befürchten sei, hatten die drei Parteien gefordert. Das allerdings sei in Teilen bereits erfolgt, in Teilen nicht zulässig und in Teilen die Aufgabe nachgelagerter Verfahren, erklärte Regionsbeauftragter Dr. Rainer Fugmann von der Regierung von Mittelfranken, der zum einen als Verantwortlicher des Regionalen Planungsverbandes für die Region 8 zum anderen als Verwaltungsrechtler zu der Sitzung geladen war.

Konkreter Anlass für den Antrag war die geplante Erweiterung des Steinbruchs des Schotter- und Steinwerks Weißenburg (SSW). Hier soll die Abbaufläche um rund 35 Hektar erweitert werden (wir berichteten). Die Fläche steht seit Jahren als potenzielle Abbaufläche im Regionalplan. Der Weißenburger Stadtrat hat dem Ansinnen mit knapper Mehrheit zugestimmt – auch weil eine Ablehnung rechtlich schwierig gewesen wäre.

Nun regt sich aber Protest. Bei Umweltverbänden wie dem Bund Naturschutz (BN), aber auch bei einzelnen in den Kommunalgremien vertretenen Parteien. Sie tun sich allerdings schwer, auf den laufenden Prozess einzuwirken, weil die Entscheidung über die Erweiterung keine politische mehr, sondern eine verwaltungsrechtliche ist. Zumindest seit die Vorrangflächen in den Regionalplan aufgenommen wurden.

"Das wird nicht neu diskutiert"

Und Änderungen an diesem Regionalplan sind schwierig, wie ÖDP, Grüne und Linke in der jüngsten Ausschusssitzung erfuhren. „Das wird fachlich nicht neu diskutiert werden“, stellte Fugmann trocken fest. Der Regionalplan sei das Ergebnis eines intensiven, vierjährigen Prozesses, mit „hitzigen Debatten“, der erst 2016 in Kraft getreten sei und auf Jahrzehnte die Grundlagen der Regionalplanung bestimmen solle.

Aber selbst wenn der mit Kommunalpolitikern besetzte Planungsverband wollte, so einfach ändern lässt sich der Regionalplan gar nicht. Und Fugmann erklärte auch warum. Der Sinn des Regionalplans sei es, Gebiete für bestimmte Nutzungen freizuhalten. So sollen heimische Rohstoffvorkommen gesichert werden. Und zwar dort, wo sie viel Ertrag bei vergleichsweise wenig Eingriff bringen. Das sei im Fall des Steinabbaus auf der Jura-Hochfläche gegeben. Fugmann: „Wir haben hier zusammenhängende, tiefe Lagerstätten, die direkt an der B 13 liegen.“

Er führt zudem an, dass der Regionalplan über die Definition von Vorranggebieten auch eine Ausschlussfunktion für andere Flächen habe. „Im Möhrenbachtal darf Steinabbau eben jetzt nicht mehr stattfinden, obwohl ich da sicher jedes Jahr mindestens eine Anfrage kriege“, erklärte der Regionsbeauftragte.

Der Plan habe auch die Aufgabe, Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Es sei rechtswidrig, „willkürlich“ Vorranggebiete aus dem Plan zu entfernen. Das gehe nur, wenn eine „geänderte Sachlage“ vorliege, erklärte Fugmann. Und die könne er im Falle des Steinabbaus auf dem Weißenburger Jura nicht erkennen.

Denn: Dass bei einem möglichen Abbau die Belange des Grundwassers in der durchlässigen Karstregion berücksichtigt werden müssten, sei bekannt gewesen. Und dem werde auch Rechnung getragen. Mit einem expliziten Hinweis auf die besonderen wasserrechtlichen Belange im Kapitel zum Abbau des Juramarmors.

„Das steht da schon drin, was Sie wollen“, wies CSU-Kreisrat Helmut Rottler daher die Forderung von ÖDP, Grünen und Linke zurück. „Ich weiß nicht, wie oft wir das noch da reinschreiben sollen.“ Er warf den Vertretern im Ausschuss vor, Stimmung machen zu wollen und „Schauspielerei“ zu betreiben.

Sache des Genehmigungsverfahrens

Die hatten unter anderem die jüngsten Verunreinigungen der Steinriegelquelle bei Suffersheim als Argument angeführt, um zu zeigen, wie unübersichtlich die Wasserflüsse im Karstgebiet seien. Zwar kamen die Verunreinigungen nicht aus der Steinindustrie, sondern aus der Landwirtschaft, aber sie seien trotzdem ein Beleg für die Anfälligkeit des Systems.

Der Punkt sei aber, betonte Fugmann, dass die Einhaltung des Gewässerschutzes nicht Sache des Regionalplans, sondern des Genehmigungsverfahrens sei. Das braucht es nämlich auch dann, wenn man Steinabbau in einem Vorranggebiet für Steinabbau betreiben will. „Das ist kein Freifahrtschein für den Abbau“, stellte Fugmann fest.

Ein Verfahren mit den üblichen Fachgutachten und -untersuchungen müsse prüfen, ob der Abbau zulässig sei. Und zu dieser Prüfung gehörten auch die wasserrechtlichen Belange. Sollte das Genehmigungsverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass der Abbau nicht mit den geltenden Umweltschutzgesetzen vereinbar ist, werde die Fläche aus dem Regionalplan genommen. Das Ergebnis einer solchen Prüfung sei dann eine „geänderte Sachlage“.

Im Falle vom SSW laufe das Genehmigungsverfahren gerade und man sei dabei, die Unterlagen und Gutachten zu sichten, stellte Utz Löffler, der Leiter der Abteilung Umwelt- und Naturschutzrecht am Landratsamt, fest. Zwischen den Zeilen konnte man heraushören, dass eher mit einer Genehmigung zu rechnen sei. So vermutete Löffler, dass es zu einem Betrieb mit Auflagen und Bedingungen kommen könnte.

Keine Unterstützer gefunden

Die beantragenden Parteien konnte das Verwaltungsrechts-Referat nicht umstimmen. „Man kann das textlich sicher machen, auch wenn es vielleicht juristisch keine großen Folgen hat“, befand ÖDP-Fraktionschef Reinhard Ebert zu dem Änderungswunsch. Linken-Kreisrat Felix Goldhorn kritisierte, dass es so wirke, als seien „Vorrangflächen gottgegeben“. Würden alle diese Flächen umgesetzt, die im Regionalplan stehen, wäre bald jeder Hügel zwischen Weißenburg, Suffersheim und Pappenheim weg, fürchtete er.

Klaus Fackler von den Grünen versuchte sich daran, eine Position zu finden, die im Ausschuss mehrheitsfähig sein könnte. Er wies darauf hin, dass der Antrag „zurückhaltend formuliert“ sei und nicht „irgendetwas verhindern“ solle. Aber so recht wollte sich über die genannten drei Parteien hinaus im Ausschuss keine weitere Unterstützung finden. Und so wurde der Antrag gegen die Stimmen von Ebert, Fackler und Gerd Meyer (Grüne) abgelehnt.