Steinbruch bei Weißenburg soll spürbar wachsen

7.6.2021, 11:59 Uhr
Steinbruch bei Weißenburg soll spürbar wachsen

© Foto: Oliver Heinl/Schotter- und Steinwerk Weißenburg

SSW betreibt seit vielen Jahren einen Steinbruch mit einer Abbaufläche von derzeit etwa 70 Hektar sowie weitere Anlagen zum Verarbeiten des gewonnenen Steinmaterials, insbesondere Brecher- und Siebanlage sowie Steinspaltanlagen. Geplant ist die Ausweitung in Richtung Osten auf dem Grundstück mit der Flurnummer 3033. Vorgesehen ist eine Vergrößerung des Abbaugebietes um 34,68 Hektar, teilte das Landratsamt Weißenburg als Genehmigungsbehörde nun mit. Bislang steht dort Wald, und die Fläche wird forstwirtschaftlich genutzt.

Der Steinabbau auf der Fläche soll nach den Vorstellungen von SSW 2022 beginnen. Vorgesehen sind zehn Abschnitte, die je nach wirtschaftlicher Entwicklung den Bedarf bis voraussichtlich 2040 decken sollen. Das Kalkgestein aus dem Gebiet wird je nach Güte zu Schotterprodukten verarbeitet oder als Naturwerkstein gewonnen und als Blockware oder Mauersteine vertrieben. Der Absatz und die Verwendung erfolgen überwiegend im regionalen und süddeutschen Raum, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes.

Die Erschließung erfolgt über den bestehenden Steinbruch. Auch die vorhandenen Betriebseinrichtungen können mitgenutzt werden. Betriebs-umfang und Kapazität der Anlage werden durch die Erweiterung der Abbaufläche nicht erhöht, stellt das Landratsamt fest.

Am Ende sollen Buchen wachsen

Nach dem Abbau ist ein Verfüllen mit unverwertbarem Bruchmaterial und der Einbau von unbelastetem Z0-Material vorgesehen. In der weiteren Entwicklung soll das Gelände wieder aufgeforstet werden. Es soll ein Buchen-Laubwald entstehen und es sollen auch Biotopstrukturen geschaffen werden.

Vor gut sieben Jahren war das Thema Steinabbau in Weißenburg-Gunzenhausen heftig umstritten. Im Regionalplan fanden sich recht großzügig ausgewiesene Vorranggebiete hierfür. Damit sollte den Steinabbaubetrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive ermöglicht werden. Doch es gab heftige Proteste. Schlussendlich einigte man sich auf einen Kompromiss, in dem die Vorrangflächen für Steinabbau reduziert worden sind. Die Fläche, die das SSW nun nutzen will, liegt in einem solchen Vorranggebiet in einer Ausnahmezone für Bodenschatzabbau gemäß der Naturparkverordnung.

Aufgrund der Größe der vorgesehenen Abbaufläche gibt es beim erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gehört zu dem Verfahren.

Ab 14. Juni einsehbar

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen sowie der UVP-Bericht liegen in der Zeit von Montag, 14. Juni, bis einschließlich Dienstag, 13. Juli, jeweils von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten im Landratsamt in Weißenburg (Umweltamt, Bahnhofstraße 2, Dienstgebäude F "Alte Post", Zimmer 2.05) aus. Ansprechpartner ist Utz Löffler (Tel. 09141/90 23 19, E-Mail utz.loeffler@landkreis-wug.de). Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail erforderlich. Die Hygienestandards und Abstandsregelungen sind einzuhalten.

Der Genehmigungsantrag mit den zugehörigen Unterlagen sowie dem UVP-Bericht ist während des Auslegungszeitraumes auch im Internet über die BayernBox des Landratsamtes öffentlich abrufbar. Die dafür erforderliche Internetadresse sowie das Passwort für den Abruf der Unterlagen in der Cloud des Landratsamtes sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de/ amtliche-Bekanntmachungen/
immissionsschutz/
zu finden.

Zusätzlich sind der Genehmigungsantrag mit den zugehörigen Unterlagen sowie der UVP-Bericht ab dem Beginn des Auslegungszeitraumes im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Bayern (https://uvp-verbund.de/by) einsehbar. In rechtlicher Hinsicht maßgeblich sind jedoch der Inhalt der zur Einsicht in Papierform ausgelegten Unterlagen, betont das Landratsamt. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können ab Beginn der Auslegungsfrist bis einen Monat nach deren Ablauf, also vom 14. Juni bis zum 13. August schriftlich oder elektronisch beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erhoben werden.

Erörterung Ende September

Der Erörterungstermin ist am Mittwoch, 29. September, um 9.00 Uhr, im Kunststoffcampus in Weißenburg (Richard-Stücklen-Straße 3) geplant. Dort können dann die fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein können, erörtert werden.

Sollte die Durchführung eines Präsenz-Erörterungstermins wegen der Corona-Pandemie nicht wie vorgesehen möglich sein, gibt es als Alternative eine sogenannte "Online-Konsultation". Das Weißenburger Landratsamt wird im Vorfeld des Erörterungstermins informieren, wie dieser stattfinden wird.

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