Geld- und Haftstrafen für Clubfans nach Ärger in Frankfurt

4.9.2015, 09:38 Uhr
Vor dem Stadion gerieten während der Bundesligapartie zwischen Eintracht Frankfurt und dem 1. FC Nürnberg am 9. Februar 2013 Clubfans mit der Polizei aneinander. Mittlerweile sind alle Verfahren abgeschlossen.

© Sportfoto Zink / DaMa Vor dem Stadion gerieten während der Bundesligapartie zwischen Eintracht Frankfurt und dem 1. FC Nürnberg am 9. Februar 2013 Clubfans mit der Polizei aneinander. Mittlerweile sind alle Verfahren abgeschlossen.

Es war eine Eskalation mit Ansage. Im Vorfeld der Bundesligapartie gegen den 1. FC Nürnberg am 9. Februar 2013 sprach Eintracht Frankfurt ein rigoroses Zaunfahnenverbot für die Gästefans aus der Noris aus. Die Polizeipräsenz und die Kontrollen wurden massiv verschärft: Das Spiel galt als Hochsicherheitsspiel. Die Eintracht habe von der Nürnberger Polizei Informationen erhalten, dass es im Block der Gäste "zu einem massiven Einsatz von Pyrotechnik kommen soll", begründete das Frankfurter Vorstandsmitglied Axel Hellmann die Maßnahmen damals.

Neben Doppelhaltern und Blockfahnen untersagte die SGE auch die Mitnahme von Zaunfahnen. Für die Ultras ein Affront. Sie drohten mit Boykott und reisten aus Protest mit ihren Fanutensilien an. Als die Anhänger damit nicht in das Stadion gelassen wurden, versammelten sie sich vor dem Gästeblock. Dort gerieten sie mit der Polizei aneinander. Es kam zu zahlreichen Festnahmen. Die Frankfurter Polizei sprach hinterher von Angriffen gegen Beamte und meldete zahlreiche Verletzte in den eigenen Reihen, Augenzeugen kritisierten dagegen den Einsatz von Tränengas und Schlagstöcken gegen Unbeteiligte.

Am Donnerstag, zweieinhalb Jahre nach den Ausschreitungen, waren nach Angaben der als Rechtsberatung für Fans fungierenden "Rot-Schwarzen-Hilfe" nun alle Verfahren abgeschlossen. Neben FCN-Aufsichtsratsmitglied und Anwalt Ralf Peisl wirken bei der "Rot-Schwarzen-Hilfe" die Juristen Jahn-Rüdiger Albert und Marcus Ladewig Rechtsberater für Clubfans. Die Bilanz: "Es wurden mindestens 21 Fans angeklagt. Die Vorwürfe lauteten: Vermummung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch. Es wurden Geldstrafen in Höhe von 35.130 Euro ausgesprochen, zudem drei Gefängnisstrafen von sechs bis zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem sprach Eintracht Frankfurt zahlreiche Stadionverbote aus."

Bis heute bestreiten Mitglieder der Fanszene, dass damals überhaupt der Einsatz von Pyrotechnik geplant war.

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